Bundespolizei kontrolliert 31-Jährigen am Grenzübergang Kehl-Europabrücke
Haftbefehl wegen Urkundenfälschung führt zur 45-tägigen Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt
Am 26. August 2026 hat die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 31-jährigen Staatsangehörigen von São Tomé und Príncipe im Rahmen einer Kontrollstelle überprüft. Der Mann war mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland gereist.
Bei der Kontrolle seiner Personalien stellte die Bundespolizei fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 45-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
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