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Bundespolizei prüft Dokumente in Grenzbus – Geldstrafe wegen Urkundenfälschung

In Kehl-Europabrücke stellte sich eine italienische Identitätskarte als Totalfälschung heraus; die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte ein beschleunigtes Verfahren.

Von Herold-Team08.09.26, 08:16

Am 6. September 2026 haben Beamte der Bundespolizei in einem grenzüberschreitenden Fernbus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 38 Jahre alten malischen Staatsangehörigen kontrolliert. Der Mann war zuvor von Frankreich nach Deutschland gereist und wies sich mit einem malischen Reisepass sowie einer italienischen Identitätskarte aus.

Bei der genaueren Überprüfung stellte sich die italienische Identitätskarte als Totalfälschung heraus. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt hätten, konnte der Mann nicht vorlegen.

Da es sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Das Amtsgericht Offenburg verurteilte den Mann am 7. September im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Im Anschluss wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Hintergrund zum beschleunigten Verfahren

Das beschleunigte Verfahren ist in § 417 ff. StPO geregelt. Es ist nur vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage angewendet.

Vorrangig kommt es gegenüber Beschuldigten zum Einsatz, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Angaben der Bundespolizei ermöglicht das Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch dann, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

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