Festnahme eines serbischen Staatsangehörigen an der Grenzübergangsstelle Kehl-Europabrücke
Haftbefehl in Vollzug gesetzt und Auslieferungshaft zur Überstellung nach Serbien vorgesehen

Am 16. August 2026 hat die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen serbischen Staatsangehörigen festgenommen. Grundlage war ein internationaler Haftbefehl der serbischen Behörden.
Der 36-Jährige wurde im Rahmen einer Kontrolle überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass er wegen des Verkaufs von Betäubungsmitteln gesucht wurde. Zudem konnte der Mann keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlegen. Die Bundespolizei sprach deshalb auch von dem Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.
Am 17. August wurde der Mann dem zuständigen Haftrichter vor dem Amtsgericht Offenburg vorgeführt. Dieser setzte den Auslieferungshaftbefehl in Vollzug. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und wartet nun auf seine Auslieferung nach Serbien im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.
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