Gefälschte Identitätskarte in Kehl: Bundespolizei verhängt vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot
Bei der Kontrolle eines tunesischen Staatsangehörigen am 29. August 2026 stellte die Bundespolizei eine Totalfälschung sicher; es folgten Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise.
Die Bundespolizei hat am 29. August 2026 in Kehl einen tunesischen Staatsangehörigen kontrolliert und dabei eine gefälschte Identitätskarte sichergestellt. Der 29-Jährige war mit der grenzüberschreitenden Straßenbahn von Straßburg nach Kehl gereist.
Nach Angaben der Bundespolizei legte der Mann eine italienische Identitätskarte vor. Bei der Prüfung stellten die Beamten fest, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Damit ergab sich der Verdacht der Urkundenfälschung und der versuchten unerlaubten Einreise.
Gegen den Mann wurde ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt. Anschließend wurde der 29-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen.
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