Haftbefehl wegen Betrugs: Festnahme am Grenzübergang Kehl-Europabrücke
Bundespolizei prüfte einen 35-jährigen mauretanischen Staatsangehörigen; der Haftrichter setzte am 22. September 2026 den Auslieferungshaftbefehl in Vollzug.

Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke hat die Bundespolizei am 21. September 2026 einen 35 Jahre alten mauretanischen Staatsangehörigen überprüft. Der Mann war zuvor mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland gereist.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein internationaler Haftbefehl der mauretanischen Behörden wegen Betrugs vorlag.
Am 22. September 2026 wurde der Mann dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Auslieferungshaftbefehl in Vollzug. Der 35-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt und wartet im Rahmen der internationalen Rechtshilfe auf seine Auslieferung nach Mauretanien.
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