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Bundespolizei stoppt bei Achberg einen 58-jährigen Rumänen mit Wiedereinreisesperre

Von Herold Team2 Min. Lesezeit

Festnahme bei einer Kontrolle an der Autobahn

Die Bundespolizei kontrollierte am Mittwoch, 23. September, einen 58-Jährigen Rumänen.

Die Kontrolle fand an der A 96 bei Achberg statt.

Die Bundespolizei stellte den Mann im Morgenzeitraum fest.

Gegen den Mann bestand ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.

Einreise über Hörbranz und Situation im Fahrzeug

Die Bundespolizei teilte mit, der Mann sei unerlaubt eingereist.

Der Mann wurde noch am selben Tag nach Österreich zurückgeschoben.

Die Einreise erfolgte über den Grenzübergang Hörbranz.

In dem Wagen mit britischer Zulassung saßen zwei rumänische Männer.

Der 52-jährige Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen.

Der 58-jährige Beifahrer zeigte dagegen nur ein Handyfoto eines Ausweises.

Zweifel an der Identität

Die Bundespolizei hatte nach eigenen Angaben starke Zweifel an der Identität.

Die Zweifel traten beim Abgleich des Fotos mit dem Mann auf.

Die Beamten suchten danach die Geldbörse des 58-Jährigen.

Der 58-Jährige wollte die Geldbörse zunächst nicht aushändigen.

Die Beamten fanden den tatsächlichen Ausweis des Mannes.

Fahndungsüberprüfung wegen Diebstahlsdelikten

Die Fahndungsüberprüfung ergab weitere polizeiliche Erkenntnisse.

Beide Männer waren wegen verschiedener Diebstahlsdelikte polizeibekannt.

Einreise- und Aufenthaltsverbote und frühere Abschiebung

Gegen den Beifahrer bestand seit Oktober 2020 ein Verbot für Deutschland.

Das Verbot galt bis April 2028.

Die Bundespolizei teilte mit, der Mann sei im April 2021 abgeschoben worden.

Die Abschiebung erfolgte aus der Strafhaft.

Außerdem lag eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Passau vor.

Die Aufenthaltsermittlung diente der Strafvollstreckung.

Hinweis im Jahr 2024 und Strafbefehl in Passau

Die Bundespolizei teilte weiter mit, der Mann sei 2024 aufgefallen.

Die Kontrolle geschah auf der BAB 3.

Das geschah trotz des bestehenden Wiedereinreiseverbots.

Das Amtsgericht Passau erließ Anfang 2025 einen Strafbefehl.

Der Strafbefehl hatte eine Höhe von fast 1.600 Euro.

Der Strafbefehl galt wegen eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz.

Die Beamten händigten den Strafbefehl bei der Kontrolle aus.

Ermittlungen, Anzeige und Rückschiebung am Mittag

Der Beifahrer muss sich wegen Ausweismissbrauchs verantworten.

Die Beamten zeigten den Beifahrer außerdem wegen unerlaubter Einreise an.

Die Beamten zeigten den Beifahrer zusätzlich wegen unerlaubten Aufenthalts an.

Gegen den 52-jährigen Fahrer erstatteten die Beamten eine Anzeige wegen Beihilfe.

Der Fahrer durfte seine Fahrt fortsetzen.

Die Beamten belegten den 58-Jährigen mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Am Mittag schoben die Beamten den Mann nach Österreich zurück.

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