Fälschung einer litauischen Identitätskarte in Kehl – Verurteilung im beschleunigten Verfahren

Bundespolizei kontrollierte 28-Jährigen an der Tram-D-Haltestelle in Kehl: litauische Karte und Führerschein gefälscht, Geldstrafe per beschleunigtem Verfahren.

Von Herold Team1 Min. Lesezeit

Beamte der Bundespolizei haben am 9. September 2026 an der Tram-D-Haltestelle beim Bahnhof in Kehl einen türkischen Staatsangehörigen kontrolliert. Der 28-Jährige war zuvor von Frankreich nach Deutschland gereist.

Bei der Kontrolle konnte er lediglich ein Foto einer litauischen Identitätskarte vorzeigen. Eine genauere Überprüfung ergab nach Angaben der Bundespolizei, dass es sich dabei um eine Fälschung handelte. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, legte der Mann nicht vor.

Im Verlauf der weiteren polizeilichen Maßnahmen stellten die Beamten zudem die Identitätskarte im Original sowie einen ebenfalls gefälschten litauischen Führerschein bei dem 28-Jährigen sicher.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens.

Das Amtsgericht Offenburg verurteilte den Mann am 10. September im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Hintergrund zum beschleunigten Verfahren

Das beschleunigte Verfahren ist in § 417 ff. StPO geregelt. Es ist nur vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.

Nach Angaben der Bundespolizei wird das Verfahren vorrangig gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Es soll eine effektive Strafverfolgung auch dann sicherstellen, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

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