Neue Unterlagen zur Vereinsförderung der Stadt Freudenstadt online verfügbar

Fristen für Investitions- und Jugendförderung sowie einheitliche Standards durch neue Förderrichtlinie

Neue Unterlagen zur Vereinsförderung der Stadt Freudenstadt online verfügbar
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Die neuen Unterlagen für Anträge auf Vereinsförderung der Stadt Freudenstadt stehen ab sofort auf der Internetseite der Stadt zum Abruf bereit. Heruntergeladen werden können die neuen Richtlinien, das Antragsformular für die Investitionsförderung, das Formular für die Jugendförderung sowie der „Steckbrief“, mit dem Vereine sich, ihre Arbeit und ihr Vorhaben vorstellen können.

Die Stadt unterstützt Vereine unter anderem bei Investitionen und Beschaffungen, Veranstaltungen, in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Jugendförderung sowie bei der Übungsleiterausbildung. Für die Investitionsförderung steht jährlich ein Gesamtbudget von 200.000 Euro zur Verfügung. Pro Verein liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro. Die Zuschüsse betragen 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für Anträge auf Investitionsförderung ist der 30. Juni als Frist genannt. Für die Jugendförderung gilt der 30. September als Stichtag.

Nach Angaben der Stadt sollen unter anderem die Jugendarbeit in Sport, Musik und Geselligkeit, Integration, soziale Dienste, Umwelt- und Naturschutz sowie kulturelle Projekte mit lokalem Bezug gefördert werden. Der Gemeinderat hatte zuletzt die neue Förderrichtlinie verabschiedet, die die Verwaltung ausgearbeitet hatte. Ziel ist es, einheitliche und klare Standards zu schaffen.

Weitere Informationen gibt es unter www.freudenstadt.de/Vereinsfoerderung.

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