Volksbegehren in Baden-Württemberg zugelassen
Ab 2025 können Bürger in Freudenstadt Unterschriften sammeln, um die Landtagswahlkreise zu verkleinern und die Landtagszusammensetzung zu verändern.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat das Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" offiziell zugelassen. Infolge dieser Entscheidung werden in Freudenstadt ab dem 5. Mai 2025 Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren im Rathaus am Marktplatz ausgelegt. Ziel der Initiative ist es, die Sitzanzahl im Landtag deutlich zu begrenzen und damit die Organisation des Landesparlaments zu verschlanken.
Unterstützung des Volksbegehrens: Voraussetzungen und Ablauf
Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen möchten, können sich bis zum 5. August 2025 persönlich im Bürgerservice des Rathauses in die ausliegenden Listen eintragen. Eine Teilnahme ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Die Unterzeichnung muss vor Ort erfolgen, da jede Unterstützerin und jeder Unterstützer die Liste eigenhändig unterschreiben muss. Der Nachweis der Identität ist durch einen gültigen Ausweis oder Reisepass zu führen.
Ziel und Auswirkungen: Was bedeutet das „XXL-Landtag verhindern“-Begehren?
Hintergrund der Initiative ist der Wunsch nach einer Begrenzung der Landtagsgröße. Konkret ist vorgesehen, die Zahl der Wahlkreise in Baden-Württemberg von bislang 70 auf 38 zu reduzieren. Damit würde sich die Anzahl der Direktmandate verringern und somit auch die Gesamtzahl der Abgeordneten sinken. Aktuell umfasst der Landtag in der laufenden Legislaturperiode 154 Abgeordnete.
Für den Landkreis Freudenstadt hat dies konkrete Auswirkungen: Der bisher eigenständige Wahlkreis würde mit dem Landkreis Calw fusionieren. Der Zuschnitt orientiert sich dabei an dem für die Bundestagswahl geltenden Wahlkreis. Derzeit ist Freudenstadt durch Überhangmandate mit insgesamt drei Abgeordneten im Landtag vertreten.
Information und Transparenz für die Bürger
Wer sich eingehender informieren möchte, findet die offizielle Bekanntmachung des Begehrens unter dem Bereich "Bekanntmachungen" auf der Internetseite der Stadt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Interessierten, sich vor der Unterzeichnung über die konkreten Inhalte und Auswirkungen des Volksbegehrens zu informieren.
Persönliche Teilnahme am Bürgerservice
Für die Teilnahme ist die persönliche Anwesenheit im Bürgerservice im Rathaus am Marktplatz erforderlich. Eine digitale oder postalische Unterstützung ist nicht vorgesehen, da die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss. Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.
Mit diesem Schritt erhalten die Bürgerinnen und Bürger von Freudenstadt die Gelegenheit, aktiv an der demokratischen Gestaltung des Landesparlaments teilzunehmen. Der Verlauf des Volksbegehrens und die Reaktionen aus der Region dürften mit Spannung verfolgt werden.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.