Feuerwerk in Lahr: Was an Silvester erlaubt ist

Regeln für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und Verbotszonen an Silvester und Neujahr

Der Jahreswechsel rückt näher und mit ihm die Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. In Lahr gibt es hierbei klare Regeln: Ein generelles Verbot von Feuerwerk besteht nicht, dennoch sind gewisse Einschränkungen zu beachten. Die Regelungen zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen sollen sowohl die Sicherheit als auch den Schutz sensibler Bereiche gewährleisten.

Erlaubnis für Feuerwerk an Silvester und Neujahr

Das Sprengstoffrecht erlaubt es, zum Jahreswechsel an zwei Tagen Feuerwerk abzubrennen: am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026. Voraussetzung ist, dass die Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erlaubt ist dabei ausschließlich das Zünden von sogenannten pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2.

Ausnahmen und Einschränkungen

Trotz der Ausnahmeregelungen gibt es klare gesetzliche Verbote. Das Abbrennen von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe folgender Einrichtungen nicht gestattet:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altenheime
  • Besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen (z. B. Fachwerkhäuser)
  • Diese Regelungen dienen dem Schutz von Menschen sowie sensiblen Gebäuden und minimieren Risiken durch Brände und Lärmbelästigung.

    Bußgelder bei Verstößen

    Wer die gesetzlichen Verbote missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsvoll und regelkonform zu verhalten.

    Informationsmöglichkeiten und Kontakt zur Stadt Lahr

    Für weitere Fragen oder Mitteilungen steht die Kommunikation und Pressearbeit der Stadt Lahr zur Verfügung. Nutzen Sie die offiziellen Kanäle, um sich zu informieren oder formlose Mitteilungen zu senden.

    Offizielle Website der Stadt Lahrhttp://www.lahr.de

    Sicherer Datenaustausch mit der Stadt Lahr

    Formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur

    https://cryptshare.lahr.de

    Wer das neue Jahr sicher und verantwortungsvoll begrüßen möchte, sollte sich an die geltenden Vorschriften halten. So steht einem gelungenen Silvesterfest in Lahr nichts im Wege.

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