Fichte an Lahrer Christuskirche wird nachts gefällt

Baum wird aus Sicherheitsgründen um 21:30 Uhr entfernt – Fledermausschutz mit naturschutzbehördlicher Abstimmung gewährleistet

Die Fichte an der Lahrer Christuskirche wird demnächst aus Sicherheitsgründen gefällt. Eine aktuelle Untersuchung ergab, dass der Baum nicht mehr standsicher ist – es besteht daher akute Gefahr für die Umgebung. Um potenzielle Risiken für Passanten und die Verkehrssicherheit zu verhindern, ist die Fällung unumgänglich.

Gründe für die Fällung und besondere Uhrzeit

Im Rahmen einer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Fichte ihren festen Stand verloren hat. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben rund um die Kirche. Die zuständigen Behörden haben daraufhin beschlossen, den Baum am Mittwoch im Juli 2025 zwischen 21:30 Uhr und circa 23 Uhr zu entfernen.

Die Fällung findet zu dieser ungewöhnlichen Uhrzeit statt, um den

zu wahren. In direkter Umgebung des Kirchenareals hält sich eine Population von Fledermäusen auf, die diese Bäume als Tagschlafplätze nutzt. Erst wenn die Tiere nachts ausfliegen, darf im Sinne des Tierschutzes der Baum gefällt werden.

Naturschutz und Sicherheit im Einklang

Fledermäuse werden nach dem Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützte Tiere eingestuft. Dennoch ist laut Stadtverwaltung die Verkehrssicherheit – also der Schutz des Menschen – im Zweifel vorrangig. Um sowohl gesetzlichen als auch ökologischen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Maßnahme eng mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis abgestimmt.

Beteiligte Stellen und Ablauf

  • Stadtverwaltung Lahr: Verantwortlich für die Umsetzung und Kommunikation der Maßnahme
  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Ortenaukreis: Begleitung und Prüfung der artenschutzrechtlichen Vorgaben
  • Die Stadtverwaltung bittet die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucher der Christuskirche um Verständnis für die notwendige Fäll- und Schutzmaßnahme.

    Mit der rechtlich und ökologisch abgestimmten Vorgehensweise soll sowohl die Sicherheit der Menschen als auch der Schutz der lokalen Tierwelt gewährleistet werden.

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