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Lahr plant zusätzliche Tempo-30-Regelungen auf mehreren Strecken
Die Stadt Lahr ordnet auf mehreren Straßen im Stadtgebiet weitere Tempo-30-Regelungen an.
Betroffen ist unter anderem die Bundesstraße 3 innerorts.
Die Stadtverwaltung informiert am Dienstag, 6. Oktober 2026, ab 18.30 Uhr.
Die Information findet im Seminarraum der Mehrzweckhalle statt.
Die Stadt lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu der Veranstaltung ein.
Vergleich zur Bundesstraße 415
Die Stadt nennt die Lage auf der Bundesstraße 3 innerorts vergleichbar.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ermittelt nach Angaben der Stadt Lärmdaten.
Die LUBW ermittelt, dass die Lärmbelastung im gesundheitsgefährdenden Bereich liegt.
Das gilt für die Zeit tags.
Das gilt auch für die Zeit nachts.
Die Stadt nennt daraus eine Handlungspflicht.
Die Stadt sagt, diese Pflicht lasse kein Ermessen zu.
Geplante Tempo-30-Anordnungen ab November 2026
Die Stadt plant Tempo 30 auf der B3 innerorts im November 2026.
Weitere Anordnungen sollen an hochfrequentierten Schulwegen erfolgen.
Weitere Anordnungen sollen an Fußgängerüberwegen erfolgen.
Für die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern soll Tempo 30 ab November 2026 gelten.
Tempo 30 soll montags bis freitags von 7 Uhr bis 17 Uhr.
Die Stadt nennt folgende Straßen und Abschnitte für Tempo 30.
- In der Lotzbeckstraße soll Tempo 30 gelten.
- In der Lotzbeckstraße soll Tempo 30 gelten im Abschnitt.
- Vom Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Platz bis zur Gutleutstraße soll Tempo 30 gelten.
- In der Tramplerstraße soll Tempo 30 gelten.
- In der Tramplerstraße soll Tempo 30 gelten im Abschnitt.
- Von Warteck bis zum Friedrich-Maurer-Park soll Tempo 30 gelten.
- In der Werderstraße soll Tempo 30 gelten.
- In der Werderstraße soll Tempo 30 gelten im Abschnitt.
- Von Warteck bis Ortsausgang in Richtung Sulz soll Tempo 30 gelten.
Tempo-30 an der Friedrichstraße
Die Stadt plant Tempo 30 an der Friedrichstraße auf Höhe der Schlüssel-Apotheke.
Die Stadt nennt dafür die Sicherung des Fußgängerüberwegs.
Die Stadt begründet die Maßnahme auch mit hohem Fußverkehr.
Tempo 30 soll dort ganztags gelten.
Der Bereich liegt zwischen dem Kreisverkehr Gärtnerstraße und der Bundesstraße 415.
Zuständigkeit, Gremieninformation und Lärmaktionsplan
Die Entscheidungen fallen nach Angaben der Stadt in die alleinige Zuständigkeit.
Diese Zuständigkeit hat die Straßenverkehrsbehörde.
Die Stadt plant eine Gremieninformation für Donnerstag, 1. Oktober 2026.
Die Sitzung findet in öffentlicher Sitzung des Beirats für Verkehrsangelegenheiten statt.
Parallel dazu arbeitet die Stadt Lahr an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
Die Stadt sagt, die Situation entlang der B3 innerorts müsse nicht gesondert bewertet werden.
Begründung dafür ist die bereits vorliegende Erhebung der LUBW.
Mögliche weitere Tempo-30-Bereiche aus der Fortschreibung
Die Stadt nennt mögliche weitere Tempo-30-Anordnungen aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
Diese möglichen Bereiche liegen in mehreren Straßen.
- In der Alten Bahnhofstraße in Lahr könnte Tempo 30 angeordnet werden.
- In der Gärtnerstraße in Lahr könnte Tempo 30 angeordnet werden.
- In der Hugsweierer Hauptstraße könnte Tempo 30 angeordnet werden.
- In der Hugsweierer Kirchstraße könnte Tempo 30 angeordnet werden.
- In der Lahrer Straße in Sulz könnte Tempo 30 angeordnet werden.
- In der Heitergaß in Sulz könnte Tempo 30 angeordnet werden.
Tempo 70 und Lärmschutzwand für die B3 außerorts
Für die B3 außerorts plant die Stadt weitere Schritte.
Der Abschnitt liegt nördlich der Brücke Vogesenstraße bis Zweirad Kollmer.
Die Stadtverwaltung will beim Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag stellen.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist nach Angaben der Stadt zuständige Straßenbaubehörde.
Der Antrag soll den Bau einer Lärmschutzwand umfassen.
Der Antrag soll auch ein Tempolimit mit 70 Stundenkilometern umfassen.
Das Tempolimit soll bis zur Umsetzung gelten.
Hinweise aus der Offenlage und Vorstellung im November 2026
Die Stadtverwaltung wertet derzeit Hinweise aus der Offenlage des Lärmaktionsplans aus.
Die Stadt nennt als Zeitrahmen eine Vorstellung im November 2026.
Die Vorstellung soll im Gemeinderat stattfinden.