Lahr ändert Abwassergebühren-Abrechnung 2026
Gebührenbescheide kommen erstmals im Oktober – Vorauszahlungen steigen, Gesamtkosten bleiben gleich
Die Stadt Lahr kündigt für das Jahr 2026 eine bedeutende Änderung bei der Abrechnung der Abwassergebühren an: Im Zuge einer umfassenden technischen Umstellung auf ein neues Abrechnungsverfahren wird der Versand der Gebührenbescheide bereits Mitte Oktober 2026 erfolgen. Mit dieser Maßnahme verlassen die Verantwortlichen erstmals den seit Jahren gewohnten Rhythmus, nach dem die Abrechnung üblicherweise jeweils im Februar des Folgejahres erfolgte.
Hintergrund: Technische Umstellung zwingt zur Vorziehung
Die Ursache für diese Änderung liegt in der Ablösung der bisherigen Abrechnungssoftware. Zum 1. Januar 2027 stellt die Stadt Lahr vom Verfahren V des Rechenzentrums Komm.ONE auf das neue System KM-StA um. Die bisherige Software muss aufgrund der anstehenden SAP-Systemumstellung ersetzt werden, da sie technisch nicht mehr zukunftsfähig ist.
Mit dem neuen System werden die Prozesse für die Bürgerinnen und Bürger ab 2027 wieder wie gewohnt ablaufen. Die Ablesekarten für die Abwasserwerte werden dann erneut zum Jahresende verschickt, und die endgültige Abrechnung erfolgt wieder im Februar des Folgejahres.
Verschiebung im Jahr 2026: Was sich konkret ändert
Im Jahr der technischen Umstellung, 2026, ist eine einmalige Vorziehung der Abrechnung notwendig. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Für die Abrechnung 2026 wird der individuelle Abwasserverbrauch bis zum Jahresende hochgerechnet. Im Folgejahr dient die reguläre Abrechnung lediglich dem Ausgleich zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und dem tatsächlichen Verbrauch.
Ausblick: Rückkehr zum gewohnten Verfahren ab 2027
Ab 2027 laufen die Ablesung und die Abrechnung der Abwassergebühren wieder im bekannten Rhythmus ab. Notwendige Anpassungen an der Abwassergebührensatzung werden vom Gemeinderat beschlossen, um die Umstellung rechtlich abzusichern.
Hinweis für die Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Lahr weist explizit darauf hin, dass sich an der Gesamthöhe der fälligen Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung nichts ändert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die erhöhten Einzelbeträge bei den Vorauszahlungen im Jahr 2026 bei ihrer eigenen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Kontakt und sicherer Datenaustausch
Für formlose Mitteilungen kann der sichere Datenaustausch über die Plattform der Stadt Lahr genutzt werden.
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Die Stadt unterstreicht, dass alle geplanten Änderungen transparent und mit Blick auf die Bedürfnisse der Gebührenpflichtigen umgesetzt werden. Fragen zur Umstellung können über die einschlägigen Kanäle an die Stadt gerichtet werden.
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