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Neubau des Krematoriums Lahr kann fortgeführt werden

Von Neues aus Lahr/Schwarzwald1 Min. Lesezeit

Stand beim Neubau des Krematoriums Lahr

Der Neubau des Krematoriums Lahr kann nach Angaben der Stadt weitergeführt werden.

Ein möglicher Baustopp durch eine einstweilige Verfügung sei abgewendet worden.

Das sei auch in zweiter Instanz passiert.

Entscheidung und Rücknahme der Berufung

Der Kläger habe auf Hinweis der Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe reagiert.

Der Kläger habe seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg zurückgenommen.

Danach habe der Kläger auch seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgezogen.

Der Antrag betraf einen Baustopp für den Neubau.

Hinweise aus der mündlichen Verhandlung

Die Stadt nennt Gründe aus der mündlichen Verhandlung.

Das Gericht habe erklärt, dass der Pachtvertrag keine Grundlage für einen Baustopp liefert.

Der Pachtvertrag endet zum 1. Oktober 2027.

Die Stadt sagt auch, dass das Gericht das Recht der Stadt betont habe.

Das Gericht habe das Recht aus der Daseinsvorsorge hergeleitet.

Die Daseinsvorsorge umfasst Leistungen für die öffentliche Versorgung der Bevölkerung.

Das Gericht habe nach Stadtangaben grundsätzlich das Recht auf Errichtung und Betrieb eines Krematoriums gesehen.

Zeit- und Kostenplan

Der Neubau erfolgt durch die Krematorium Stadt Lahr GmbH.

Der Neubau befinde sich weiterhin im Zeit- und Kostenplan.

Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2027 vorgesehen.

Technik, Umwelt und Abschiedsmöglichkeiten

Das neue Krematorium soll nach Stadtangaben dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Es soll hohe Umweltstandards erfüllen.

Die Stadt nennt auch würdigere Abschiedsmöglichkeiten für Angehörige.

Geplant sind Verabschiedungen außerhalb der bisherigen Zeiten.

Geplant ist auch ein Trauercafé.

Der Raum soll für Veranstaltungen zu Tod, Abschied, Trauer und Leben offenstehen.

Verbesserungen für Personal und Verkehr

Die Stadt plant bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen für das Friedhofspersonal.

Die Stadt plant auch bessere Bedingungen für Bestattungsinstitute.

Künftig sollen Bestattungsfahrzeuge nicht mehr über den Friedhofsvorplatz fahren.

Stattdessen sollen sie eine gesonderte Ein- und Ausfahrt nutzen.

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