Neue Winterdienst-Regeln in Lahr ab 2025

Anlieger müssen Gehwege breiter räumen und Streumaterialien anpassen – genaue Zeiten und Pflichten jetzt festgelegt

Mit dem Winter vor der Tür rücken Schnee und Eis erneut in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Stadt Lahr hat ihre Regeln für die persönliche Räum- und Streupflicht überarbeitet und die aktualisierte Satzung ist seit dem 1. Januar 2025 verbindlich. Damit stehen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Aufgaben an, um die Sicherheit auf Gehwegen und Straßen zu gewährleisten.

Räum- und Streupflicht: Was müssen Anlieger beachten?

Die Verantwortung für geräumte und gestreute Gehwege liegt grundsätzlich bei den Straßenanliegerinnen und -anliegern. Sie müssen die Gehwege oder vergleichbare Flächen am Fahrbahnrand auf einer Breite von eineinhalb Metern von Schnee und Eis befreien und bei Glätte abstumpfendes Material aufbringen. Nur abgestimmte Maßnahmen auf allen Grundstücksseiten gewährleisten, dass der Gehweg nutzbar bleibt.

Bei einseitigen Gehwegen beschränkt sich die Pflicht auf die Anlieger der betreffenden Straßenseite. Gibt es dort keine Verpflichteten, übernehmen die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite die Verantwortung.

Zulässige Streumaterialien

Zum Bestreuen dürfen ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Die Verwendung von abtauenden oder gefrierpunktabsenkenden Stoffen – etwa Salz oder Harnstoff – ist grundsätzlich verboten.

Neue Regelung für Straßen ohne Gehweg

Erstmals wurde festgelegt, dass bei Straßen ohne Gehweg die Anlieger mit ungeraden Hausnummern die Flächen auf der ungeraden Straßenseite und die Anlieger mit geraden Hausnummern jene auf der geraden Seite reinigen müssen. Damit entfallen bisherige Doppelverpflichtungen.

Genaue Räumzeiten – und ihre Änderungen

  • Werktags bis 7 Uhr
  • Samstags bis 8 Uhr
  • Sonn- und feiertags bis 9 Uhr
  • Nach Schneefall oder bei Glätte ist unverzüglich und bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet nun bereits um 20 Uhr – zwei Stunden früher als in den Vorjahren.

    Bau- und Gartenbetrieb übernimmt verkehrswichtige Straßen

    Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) sorgt für sichere Bedingungen auf verkehrswichtigen Straßen und Plätzen. Ein flächendeckender Winterdienst ist allerdings nicht vorgesehen. Die winterdienstlichen Einsätze richten sich nach einem Prioritätenplan, der online im Stadtplan einsehbar ist. Straßen mit hoher Priorität werden zuerst behandelt, niedrigere Prioritäten folgen, sofern die Wetterlage und Kapazitäten es erlauben.

    Winterdienstplan Lahr

    Stadtplan für Straßensegmente nach Priorität

    https://www.lahr.de

    Mithelfen und Gefahren vermeiden

    Die Stadt ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, durch umsichtiges Verhalten zu unterstützen. Freigehaltene Straßen sind Voraussetzung für effizientes Räumen – parkende Autos behindern dabei oft die Räumfahrzeuge, die eine Fahrbahnbreite von bis zu 3,5 Metern benötigen. Außerdem sollte geräumter Schnee nicht auf die Fahrbahn oder Radwege geschoben werden.

    Auch auf geräumten Flächen kann Glätte entstehen: Wer sich diesen Bedingungen anpasst – etwa durch festes Schuhwerk und angepasste Mobilität – trägt zur Sicherheit bei. Unnötige Fahrten sollten vermieden, längere Fahrzeiten eingeplant und dringende Erledigungen möglichst verschoben werden.

    Kontaktdaten und weitere Informationen

    Für den sicheren Datenaustausch bietet die Stadt Lahr zudem eine spezielle Plattform an, die für formlose Mitteilungen genutzt werden kann.

    Sicherer Datenaustauschhttps://cryptshare.lahr.de

    Mit der neuen Satzung reagiert Lahr auf aktuelle Bedürfnisse und Herausforderungen im Winterdienst. Die aktive Mithilfe aller bleibt unerlässlich für einen sicheren und reibungslosen Winter in der Stadt.

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