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Wahlwerbung 2026: Jetzt Antrag stellen!
Landtagswahl 2026 in Lahr: Wahlwerbung anmelden
Die Stadt Lahr bereitet die Landtagswahl 2026 vor.
Die Wahl findet am 8. März 2026 statt.
Parteien und Gruppen können nun Werbung machen.
Sie können zum Beispiel:
- Infostände aufbauen
- Plakate aufhängen
- Große Banner nutzen
Wichtige Termine und Fristen
Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Werbung machen wollen.
Das geht nur bis zum 5. Januar 2026.
So reichen Sie den Antrag ein:
- Per E-Mail
- Oder per Post an das Ordnungsamt, z. Hd. Frau Hergert
- Adresse: Rathausplatz 4, 77933 Lahr
Was passiert nach der Frist?
Ist der Antrag zu spät?
Dann gibt es keine sichere Chance auf einen guten Standort.
Standorte werden dann nur vergeben, wenn noch Plätze frei sind.
Was ist ein rollierendes System?
Ein rollierendes System heißt:
Die Standorte werden abwechselnd verteilt.
So erhalten alle Parteien die gleichen Chancen.
Wie bekomme ich das Antragsformular?
Das Formular finden Sie auf der Website von Lahr.
Sie können es dort herunterladen und ausfüllen.
Hier ist der Link für das Formular:
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Wer ist der Ansprechpartner?
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Ordnungsamt Lahr
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
z.
Hd.
Frau Hergert
Rathausplatz 4, 77933 Lahr
Sicherer Datenaustausch
Für den Austausch von Daten können Sie die Plattform Cryptshare nutzen.
Die Plattform ist sicher, aber nur für einfache Nachrichten ohne Unterschrift.
Hier geht es zu Cryptshare:
Mehr Informationen
Alle Infos zur Wahlwerbung finden Sie auf der Website der Stadt:
Offizielle Webseite der Stadt Lahr
Die Stadt empfiehlt:
- Machen Sie den Antrag früh.
- Informieren Sie sich rechtzeitig.
- So klappt die Werbung gut und fair.