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Villingen-Schwenningen: Fristen und Vorgehen für Briefwahlunterlagen

Hinweise für Briefwahl und Wahlsonntag
Die Stadt Villingen-Schwenningen gibt Hinweise für die Oberbürgermeisterwahl.
Diese Hinweise gelten für Briefwählerinnen und Briefwähler.
Diese Hinweise gelten auch für den Wahlsonntag.
Wenn Briefwahlunterlagen noch fehlen
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber noch keine Unterlagen hat, kann sich melden.
Die Meldung ist bis spätestens Samstag, 3. Oktober, um 12 Uhr möglich.
Das städtische Wahlbüro liegt am Münsterplatz 7/8 in 78050 Villingen-Schwenningen.
Dort stellt das Wahlbüro Ersatzunterlagen aus.
Dort kann die Briefwahl auch direkt vor Ort durchgeführt werden.
Bis wann ein Briefwahlantrag möglich ist
Wer noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch tun.
Der letzte Termin ist Freitag, 2. Oktober, um 15 Uhr.
Keine postalische Versendung seit 29. September
Seit Dienstag, 29. September, werden Briefwahlunterlagen nicht mehr postalisch versandt.
Die Stadt nennt als Grund die fehlende Planbarkeit des rechtzeitigen Zugangs.
Die Unterlagen können weiterhin persönlich im Wahlbüro abgeholt werden.
Die Stadt nennt auch eine Nutzung direkt vor Ort im Wahlbüro.
Öffnungszeiten der Wahlbüros
Das Wahlbüro am Münsterplatz 7/8 hat bestimmte Öffnungszeiten.
- Am Freitag, 2. Oktober, ist das Wahlbüro von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
- Am Samstag, 3. Oktober, ist das Wahlbüro von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Die Außenstelle in Schwenningen befindet sich am Marktplatz 1.
- Am Freitag, 2. Oktober, ist die Außenstelle von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
- Am Samstag, 3. Oktober, bleibt die Außenstelle geschlossen.
Wahl am Sonntag nur im Wahllokal
Am Wahlsonntag, 4. Oktober, findet keine persönliche Stimmabgabe im Wahlbüro statt.
Das gilt auch für die Außenstellen des Wahlbüros.
Die Stimmabgabe erfolgt am 4. Oktober nur im Wahllokal.
Dieses Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Wählen mit Wahlschein
Wer im Besitz eines Wahlscheins ist, kann damit wählen.
Die Person kann in einem beliebigen Wahllokal in Villingen-Schwenningen wählen.
Wahlbenachrichtigung bei fehlender Zustellung
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich ausweisen.
Die Person kann im Wahllokal einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen.
Die Stadt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen.
Wichtig für Briefwählerinnen und Briefwähler
Die Stadt weist ausdrücklich auf ein bestimmtes Vorgehen hin.
Briefwählerinnen und Briefwähler können nicht einfach im Urnenwahllokal wählen.
Das gilt, wenn sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber nicht erhalten.
Diese Personen müssen sich zunächst an das Wahlbüro wenden.
Rückgabe der Briefwahlunterlagen
Wer seine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber noch nicht abgegeben hat, kann umplanen.
Die Person kann mit dem zugegangenen Wahlschein im Urnenwahllokal wählen.
Das gilt nur mit dem Wahlschein, der bereits vorliegt.
Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen können am Wahlsonntag noch abgegeben werden.
Der letzte Zeitpunkt ist spätestens um 18 Uhr.
Das ist im Rathaus Villingen am Münsterplatz 7/8 möglich.
Alternativ können die Unterlagen in einen dafür ausgeschilderten Briefkasten eingeworfen werden.
Die Stadt betont die fristgerechte Einreichung der Briefwahlunterlagen.
Kontakt zum Wahlbüro
Das städtische Wahlbüro ist per E-Mail erreichbar.
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Das Wahlbüro ist auch telefonisch erreichbar.
Die Telefonnummer lautet 07721/82-1992.