Kurzmitteilung: Landesehrennadel in Offenburg: So läuft die Nominierung
Die Stadt erklärt Voraussetzungen, Zuständigkeiten und den Weg von der Vorschlagsmeldung bis zur möglichen Verleihung durch den Ministerpräsidenten.

Die Stadt Offenburg weist auf die Voraussetzungen und den Ablauf für Anregungen zur Verleihung der Landesehrennadel hin. Die Auszeichnung ist für außerordentliche Leistungen mit kulturellen, sozialen oder sportlichen Zielen vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen dabei ehrenamtliches Engagement und Verdienste, die deutlich über das übliche Maß hinausgehen.
Worum es bei der Landesehrennadel geht
Grundvoraussetzung für eine Verleihung ist eine mindestens 15 Jahre währende ehrenamtliche Tätigkeit in einer Vereinsfunktion. Dabei können auch Aktivitäten in unterschiedlichen Vereinen zusammengerechnet werden. Ehrungswürdig sind nach Angaben der Stadt herausragende Leistungen, die in ihrer Außenwirkung weit über das übliche Engagement hinausreichen.
Genannt werden in diesem Zusammenhang insbesondere Beiträge auf den Gebieten Völkerverständigung, Umweltschutz oder Jugendarbeit. Gemessen an der Gesamtzahl der in Baden-Württemberg verliehenen Landesehrennadeln entfallen auf die Stadt Offenburg etwa fünf bis sechs Auszeichnungen pro Jahr.
Darauf kommt es bei Vorschlägen an
Eine Anregung zur Verleihung wird in der Regel über Vereine eingereicht, in Ausnahmefällen auch durch Einzelpersonen. In der Begründung sollen die Vereinsaktivität, die Mitgliederzahl und vor allem die Verdienste der zu ehrenden Person nachvollziehbar dargestellt werden.
Zu den Pflichtangaben gehören:
Wohin die Anregung gesendet werden soll
Adressat bei der Stadtverwaltung ist die Organisationseinheit Marketing und Kommunikation (OEMK). Die Anregung kann mit dem Betreff „Landesehrennadel“ per E-Mail als Word-Anhang an [email protected] gerichtet werden. OEMK prüft und ergänzt die Angaben und bewertet anschließend die Erfolgsaussicht der Anregung.
Wichtig ist dabei das Wohnsitzprinzip: Ist eine Person in einem Offenburger Verein aktiv, wohnt aber in einer anderen Gemeinde, dann ist die Anregung auf Auszeichnung bei der dortigen Gemeindeverwaltung einzureichen.
Mehrstufiges Verfahren bis zur Auszeichnung
Fällt die Einschätzung der Stadt positiv aus, geht die Unterschrift des Oberbürgermeisters an das Regierungspräsidium Freiburg. Dort folgt eine erneute Prüfung. Danach wird der Antrag an das Staatsministerium in Stuttgart weitergeleitet, wo er ebenfalls noch einmal geprüft wird.
Sind alle Hürden genommen, stellt der Ministerpräsident die Verleihungsurkunde aus und beauftragt eine Persönlichkeit aus Kommune oder Region mit der Aushändigung der Landesehrennadel. In den meisten Fällen geschieht dies bei einer Vereinsveranstaltung im Rahmen einer feierlichen Zeremonie.
Einordnung für Vereine und Ehrenamt
Mit der Mitteilung macht die Stadt deutlich, dass die Landesehrennadel an langfristiges, verantwortungsvolles Ehrenamt gebunden ist. Zugleich weist sie darauf hin, dass bei der Bewertung eingegangener Anregungen auch darauf geachtet wird, dass die ehrenamtliche Arbeit von Frauen adäquat gewürdigt wird.
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