Offenburg entscheidet über Zukunft des Sonderlandeplatzes

Am 8. März steht die Wahl zwischen Flugplatznutzung und Gewerbegebietsentwicklung auf dem Programm

Offenburg entscheidet über Zukunft des Sonderlandeplatzes
Bild zum Beitrag© Offenburgs Redaktion

Am 8. März steht eine weitreichende Entscheidung für die Offenburger Bürgerinnen und Bürger an: Beim Bürgerentscheid wird über die Zukunft des Sonderlandeplatzes abgestimmt. Im Fokus steht die Frage, ob die 25 Hektar große Fläche weiterhin als Flugplatz dienen oder zu einem Gewerbegebiet umgewandelt werden soll. Leon Feuerlein, Leiter des Bereichs Stadtplanung und Stadtentwicklung, liefert dazu eine sachliche Einordnung der aktuellen Fakten.

Der Sonderlandeplatz im Überblick

Der Sonderlandeplatz umfasst circa 25 Hektar – das entspricht der Größe von 35 Fußballfeldern. Die Fläche ist für die Allgemeinheit mit Zäunen und Gebüsch nicht frei zugänglich, sondern wird hauptsächlich von der Fliegergruppe Offenburg genutzt. Die Gruppe zählt etwa 200 Mitglieder und ist Pächterin der städtischen Fläche.

Kein klassisches Naherholungsgebiet

Immer wieder kommt die Frage auf, ob der Sonderlandeplatz als Naherholungsgebiet dient. Leon Feuerlein stellt klar: Er gilt nicht als typisches Naherholungsgebiet. Vielmehr finden sich in der Umgebung zahlreiche Möglichkeiten zur Naherholung – etwa im Unterwald, am Königswaldsee oder auf angrenzenden Vereinsflächen rund um den Ponyhof. Diese bestehenden Erholungsareale sollen auch im Falle einer weiteren Entwicklung erhalten bleiben.

Neue Fuß- und Radwege könnten die Erreichbarkeit dieser Naherholungsgebiete sogar verbessern. Auch die Grünzüge an den benachbarten Stadtteilen Hildboltsweier und Uffhofen bleiben bestehen. Dortige Magerwiesen würden geschützt und ein Teil der Landebahn könnte renaturiert werden.

Wen betrifft ein möglicher Wegfall?

Laut Feuerlein wird der Sonderlandeplatz heute fast ausschließlich für den Sport- und Hobbyflug genutzt. Geschäftsflüge sind selten: Im Jahr 2024 wurde ein einziger Geschäftsflug gezählt, 2025 keiner.

Die Infrastruktur des Platzes ist begrenzt: Es gibt weder eine Landebahnbefeuerung noch Instrumentenlandesysteme. Starts und Landungen sind ausschließlich bei Tageslicht und guten Wetterverhältnissen möglich.

Aufgrund der Nähe zu Wohngebieten könnte eine Zunahme des Flugverkehrs die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen. Für Geschäftsflüge steht alternativ der nahegelegene Flughafen zur Verfügung, der besser ausgestattet ist.

Auch spezielle Nutzungen wie Hagelflieger wären bei einem Ausweichen auf andere Flugplätze weiterhin möglich – lediglich der Anflug könnte sich etwas verlängern. Allerdings könnte die Fliegergruppe Offenburg nicht komplett nach Lahr wechseln, da dort nur Motorflug, aber kein Segelflug erlaubt ist. Weitere Segelflugplätze in der Region – beispielsweise in Kehl-Sundheim, Altdorf-Wallburg bei Ettenheim, Strasbourg-Polygone und Baden-Oos – stehen jedoch als Alternativen zur Verfügung.

Entwicklungsmöglichkeiten und Entscheidungswege

Bei einem positiven Votum für die Umwandlung würde der Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg (hoch³) die Entwicklung der Fläche übernehmen. Geplant ist die Entwicklung von etwa 20 Hektar Baufläche in zwei Abschnitten zu je zehn Hektar. Angesiedelt werden soll vor allem emissionsarmes produzierendes Gewerbe; Speditionen oder reine Logistikzentren sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt durch die Verbandsversammlung, in der Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen mitentscheiden.

Transparenz im Entscheidungsprozess

Die Entscheidung über die Zukunft des Sonderlandeplatzes liegt nun in den Händen der Offenburger Bürgerschaft. Eine fundierte, sachliche Auseinandersetzung mit den Fakten und den Möglichkeiten für die zukünftige Nutzung der Fläche ist dafür maßgeblich.

Mit klaren Fakten und transparenten Entscheidungswegen ist die Grundlage für die anstehende Abstimmung geschaffen. Die Offenburger Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgerufen, ihre Stimme für die Zukunft ihrer Stadt zu nutzen.

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