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Verbotene Springmesser: Was Besitzer jetzt wissen müssen

Abgabe straffrei bis Oktober 2025 – So funktioniert die Amnestie in Offenburg

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Seit dem 31. Oktober 2024 gilt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für sogenannte Springmesser. Besitzerinnen und Besitzer solcher Messer haben jedoch noch bis zum 1. Oktober 2025 die Möglichkeit, ihre Messer straffrei abzugeben. Dies kann bei der Waffenbehörde der Stadt Offenburg oder bei jeder beliebigen Polizeidienststelle erfolgen. Die gesetzliche Amnestieregelung soll den Übergang für betroffene Bürgerinnen und Bürger erleichtern und einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten.

Was sind Springmesser und was ist verboten?

Als Springmesser werden Messer bezeichnet, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck automatisch aus dem Griff herausspringt. Seit Ende Oktober 2024 ist der private Besitz sowie das Führen dieser Messer grundsätzlich untersagt – unabhängig von der Klingenlänge.

Nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen dürfen solche Messer weiterhin genutzt werden. Die Ausnahmen gelten ausschließlich, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Klinge springt seitlich (nicht nach vorne) aus dem Griff heraus
  • Die Klinge ist maximal 8,5 Zentimeter lang
  • Die Klinge ist nur auf einer Seite geschliffen
  • Es liegt ein berechtigtes Interesse an der Nutzung vor, zum Beispiel beruflicher Bedarf oder zwingende einhändige Bedienung
  • Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist der Besitz oder das Führen eines Springmessers verboten. Wer seit dem 31. Oktober 2024 dennoch ein Springmesser besitzt oder mitführt, macht sich strafbar und muss mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen.

    Abgabefrist und Amnestieregelung

    Um den Übergang zur neuen Rechtslage praktikabel zu gestalten, hat der Gesetzgeber eine befristete Amnestieregelung eingerichtet. Besitzerinnen und Besitzer, die am 31. Oktober 2024 noch ein verbotenes Springmesser hatten, können dieses bis spätestens 1. Oktober 2025 straffrei abgeben – bei der Waffenbehörde der Stadt Offenburg oder bei jeder Polizeidienststelle. Die freiwillige Abgabe schützt vor strafrechtlichen Konsequenzen, sowohl wegen des vorherigen unerlaubten Besitzes als auch des Mitführens.

    Für den Transport zur Abgabestelle ist es wichtig, das Messer in einem verschlossenen Behältnis mitzuführen. So werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Sicherheit gewährleistet.

    Die straffreie Abgabe hat zudem keine negativen Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Selbst bei späteren Überprüfungen im Zusammenhang mit einer Waffenbesitzkarte bleibt die Abgabe sanktionsfrei.

    Ziel der Regelung und Handlungsaufforderung

    Mit der Amnestie soll die Zahl der unerlaubt besessenen Springmesser nachhaltig verringert werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Bürgerinnen und Bürger, die noch im Besitz eines verbotenen Springmessers sind, werden ausdrücklich aufgefordert, von der Amnestieregelung Gebrauch zu machen und ihre Messer rechtzeitig abzugeben.

    Praktische Hinweise zur Abgabe

    Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt die Waffenbehörde eine vorherige Anmeldung beziehungsweise Terminvereinbarung. So werden Wartezeiten vermieden und die Abgabe kann diskret und effizient durchgeführt werden.

    title="Waffenbehörde der Stadt Offenburg"

    subtitle="Für Terminvereinbarung und weitere Informationen"

    phone="0781/82-2453 bis -2695"

    email="[email protected]"

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    Wer rechtzeitig handelt, profitiert nicht nur vom straffreien Übergang, sondern leistet auch einen persönlichen Beitrag zur Sicherheit in der Gesellschaft.

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