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Betreff: Absolutes Halteverbot auf Hauptstraße ausgeweitet
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23.04.2025
Pressemitteilung
Absolutes Halteverbot auf Hauptstraße ausgeweitet
Kehl - Entlang der Hauptstraße ist das absolute Halteverbot bis zur Hausnummer 95 (gegenüber der Einmündung in die Oberländerstraße) verlängert worden. Das absolute Halteverbot gilt durchgehend, um den Verkehrsfluss auf der Hauptstraße zu verbessern. Gerade der Kreuzungsbereich zwischen Hauptstraße und Oberländerstraße erweist sich immer wieder als Flaschenhals. Mitarbeitende der Technischen Dienste berichten, dass sie Schwierigkeiten haben, mit dem Kanalspülwagen abzubiegen.
Zusätzlich wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Parkscheibenregelung ausgeweitet, um dem Lieferverkehr gerecht zu werden. Ab sofort kann dort mit einer Parkscheibe von 7 bis 18 Uhr und nicht wie bislang ab 9 Uhr geparkt werden.
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