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Betreff: Presseinformation: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht: Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Späth und Landrat Dusch sind unbegründet
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne �bersenden wir Ihnen eine gemeinsame Presseerkl�rung der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt:
P r e s s e m i t t e i l u n g
22. Januar 2025, Nr. 62 Jonas Sertl (+49 7221 93-2011)
Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht: Vorw�rfe gegen Oberb�rgermeister Sp�th und Landrat Dusch sind unbegr�ndet
Baden-Baden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Er�ffnung eines Strafverfahrens gegen Oberb�rgermeister Dietmar Sp�th und Landrat Prof. Dr. Christian Dusch abgelehnt. Der Anfangsverdacht der Untreue hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht best�tigt. In einer gemeinsamen Mitteilung �u�ern sich die beiden erleichtert, aber auch ern�chtert �ber die Zuspitzung der politischen Auseinandersetzung.
Ende November wurde bei der f�r Wirtschaftsstrafsachen in der Region zust�ndigen Staatsanwaltschaft Mannheim Strafanzeige wegen Untreue gegen die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums Mittelbaden gestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht hierf�r keinen Anfangsverdacht, wie sie den beiden Aufsichtsratsvorsitzenden in einem Schreiben mitteilte. Demnach wird der Strafanzeige vom 21. November 2024 gem�� Paragraf 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben. Somit wurde die Er�ffnung eines Strafverfahrens abgelehnt, da sich der Anfangsverdacht des Vergehens der Untreue nicht best�tigte.
Zu den unberechtigten Vorw�rfen erkl�rt Oberb�rgermeister Sp�th: "Obwohl ich 100-prozentig davon �berzeugt war und bin, dass von meiner Seite kein Fehlverhalten vorlag, bin ich trotzdem beruhigt, dass eindeutig festgestellt wurde, dass kein Anfangsverdacht besteht. Das best�tigt, dass wir bei unseren Entscheidungen rechtlich sauber und gewissenhaft gehandelt haben. Gleichzeitig bin ich aber auch tief entt�uscht �ber die Art und Weise, wie hier versucht wurde, demokratische Entscheidungen zu diskreditieren. Es ist eine besorgniserregende Entwicklung, dass politische Auseinandersetzungen mit juristischen Mitteln weitergef�hrt werden, anstatt sie in der demokratischen Arena auszutragen. Entscheidungen, die in einem demokratischen Prozess erarbeitet wurden, verdienen Respekt, selbst wenn sie kontrovers diskutiert werden. Es sollte nicht sein, dass haltlose Vorw�rfe als Mittel eingesetzt werden, um politisches Vertrauen zu ersch�ttern und den Diskurs zu vergiften."
Landrat Dusch erkl�rt: "Einerseits bin ich erleichtert, dass der unberechtigte Vorwurf auch in den Augen des zust�ndigen Staatsanwalts als unberechtigt eingestuft wurde. Andererseits macht es mich betroffen und entr�stet, dass eine Person aus mir bisher v�llig unbekannten Gr�nden, eine Anzeige gegen mich erhoben hat." Dusch k�ndigt zudem an, Akteneinsicht zu beantragen, um zu pr�fen, ob die erhobenen Behauptungen den Tatbestand der �blen Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung erf�llen.
Freundliche Gr��e
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