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Betreff: Vorsorgen/Pressemitteilung der Stadt Offenburg
Pressemitteilung Nr. 62/2025
6. Februar 2025
Vorsorgen
Was ist zu tun bei einem Unfall? Wie sorge ich richtig vor? Was ist zu beachten, wenn ein längerer Klinikaufenthalt bevorsteht? Welche Regelungen und Verträge sind bei der eigenen Wohnung von Bedeutung?
In einem Notfall- und Vorsorgeordner können wichtige persönliche Dokumente und alle relevanten Informationen gebündelt an einem Ort aufbewahrt werden. So sind alle Beteiligten, auch die Angehörigen, für den Fall der Fälle gewappnet.
Zu diesen wichtigen Dokumenten gehört auch die Vorsorgevollmacht: Durch deren rechtzeitige Erstellung kann man auch im Pflegefall von dem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen. Die Vorsorgevollmacht kann einer oder auch mehreren Personen seines Vertrauens erteilt werden.
Die Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung der Stadt Offenburg bietet am Donnerstag, 13. Februar, kostenfreie Beratungen dazu an. Ulrike Eckert erläutert interessierten Personen den Notfall- und Vorsorgeordner. Diesen kann man im Anschluss unter anderem als Datei per E-Mail erhalten.
Außerdem berät Tanja Stahlhoff vom SKM Ortenau - Kath. Verein für soziale Dienste in der Region Ortenau e.V. zur Vorsorgevollmacht.
Für beide Beratungsinhalte kann man sich entweder einen Doppeltermin oder einen Einzeltermin zum Notfall- und Vorsorgeordner oder zur Vorsorgevollmacht geben lassen.
Es wird um vorherige Anmeldung in der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung, Pflegestützpunkt, Am Marktplatz 5, Telefon 0781 82-2337, gebeten.