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Von: Redaktion Schwäbisch Hall
Absender: •••@schwaebischhall.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen | PM Stadt Schwäbisch Hall
Guten Tag,
bitte veröffentlichen Sie folgende PM.
Stadtverwaltung
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Altersjubiläen werden auf Wunsch ab dem 75. Geburtstag im Haller Tagblatt und im Teilortsblatt veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen, oder einer sich jährlich wiederholenden Veröffentlichung. Ehejubiläen werden ab der goldenen Hochzeit veröffentlicht.
Wenn eine Veröffentlichung des Geburtstages bzw. Ehejubiläums gewünscht wird, muss dies bis zum 10. des Vormonats bei der Stadtverwaltung gemeldet werden. Alle Meldungen bitten wir an folgende Kontaktdaten zu senden:
Stadt Schwäbisch Hall, Büro der Bürgerbeauftragten, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall,
Telefon: 0791/751-335,
E-Mail: •••@•••
Verspätet eingegangene Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
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