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Betreff: Medieninformation 202/2026: Lärmaktionsplanung Stufe 4 weiter umgesetzt - Tempo 50 entlang der Ortschaft Ihlingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie eine Medieninformation der Stadt Horb a. N. mit der Bitte um Veröffentlichung im redaktionellen Teil. Vielen Dank.
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Medieninformation 202/2026:
Lärmaktionsplanung Stufe 4 weiter umgesetzt - Tempo 50 entlang der Ortschaft Ihlingen
Als Maßnahme der freiwilligen Lärmaktionsplanung der Stadt Horb a. N. wurde die Tempo-50 Beschilderung auf der L 398 entlang des Ortsteils Ihlingen umgesetzt. Die angebrachte Beschilderung reduziert die erlaubte Geschwindigkeit entlang der Ortschaft Ihlingen aus Lärmschutzgründen auf 50 km/h statt den vorher erlaubten 70 km/h. Notwendig geworden war diese Maßnahme aufgrund der im gesundheitsgefährdenden Bereich liegenden Lärmwerte, die für die Anwohner L398 in der Ortschaft Ihlingen ermittelt wurden. Untersucht wurde dieser Abschnitt der L 398 als Teil der freiwilligen Lärmaktionsplanung der Stadt Horb a. N.. Deren Maßnahmen wurden im Herbst letzten Jahres vom Gemeinderat beschlossen und die Beschilderung in Ihlingen, nach Einholung der Zustimmung des Regierungspräsidiums, in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger nun umgesetzt. Neben dem zentralen Aspekt der Lärmminderung haben Geschwindigkeitsreduzierungen, wie nun in Ihlingen, weitere positive Effekte, wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit zwischen Kraftfahrzeug- sowie Rad- und Fußverkehr. Der Ortschaftsrat Ihlingen hatte die Einführung von Tempo 50 entlang der Ortschaft im Rahmen des Anhörungsverfahrens ausdrücklich begrüßt. Die letzten verbleibenden Maßnahmen aus der Freiwilligen Lärmaktionsplanung werden nun sukzessive umgesetzt. Informationen zum Lärmaktionsplan 2025 sind auf der Homepage der Stadt Horb a. N. unter www.horb.de/Laermaktionsplan zu finden.
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