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Betreff: Stadt Tettnang - Änderungen an versiegelten Flächen für die Abwassergebühren 2026 melden

Pressemitteilung Stadt Tettnang Änderungen an versiegelten Flächen für die Abwassergebühren 2026 melden Grundstückseigentümer müssen bauliche Veränderungen bis zum 15. November 2026 mitteilen - auch Entsiegelungen können sich auf die Gebühren auswirken Tettnang, 29. Oktober 2026 - Wer auf seinem Grundstück Flächen neu befestigt oder bereits versiegelte Bereiche wieder begrünt hat, sollte dies dem Wasserwerk der Stadt Tettnang mitteilen. Das gilt für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften im Postleitzahlengebiet 88069. Die Änderungen können sich auf die Höhe der Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2026 auswirken und müssen deshalb bei der Berechnung berücksichtigt werden. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich unter anderem danach, wie viel Regenwasser von befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Bauliche Veränderungen können sich daher auf die Gebühren auswirken. Welche Veränderungen müssen gemeldet werden? Meldepflichtig sind insbesondere Maßnahmen, durch die sich die versiegelte Fläche eines Grundstücks verändert. Dazu zählen beispielsweise der Bau einer Garage oder Terrasse, die Asphaltierung eines Vorplatzes sowie das Pflastern von Wegen oder Stellplätzen. Auch die Entsiegelung bereits befestigter Flächen ist für die Gebührenberechnung relevant. Werden beispielsweise Pflastersteine entfernt und die Fläche in eine Rasenfläche umgewandelt, kann dies zu einer Verringerung der Niederschlagswassergebühren führen. Änderungen bis zum 15. November melden Damit die Veränderungen bei der Jahresabrechnung 2026 berücksichtigt werden können, bittet das Städtische Wasserwerk um eine Meldung bis spätestens 15. November 2026. Dies gilt sowohl für bereits umgesetzte als auch für geplante Maßnahmen. Grundstückseigentümer können sich hierfür per E-Mail an Claudia Serravalle unter •••@••• wenden. Sie erhalten anschließend einen entsprechenden Berechnungsbogen zur Erfassung der geänderten Flächen. Für eine zügige Bearbeitung sollte möglichst das Kassenzeichen des letzten Gebührenbescheids angegeben werden. Mit der rechtzeitigen Meldung tragen die Grundstückseigentümer dazu bei, dass die Niederschlagswassergebühren auf Grundlage der aktuellen Grundstücksverhältnisse berechnet werden können. Rückfragen richten Sie bitte gerne an Birgit Schroff, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 07542/510-558, Mail •••@•••. Es wäre uns eine große Unterstützung, wenn Sie diese Information noch rechtzeitig in Ihren Medien veröffentlichen könnten. Besten Dank und

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