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Betreff: PM: Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

[cid:[email protected]] Lahr, 12. Dezember 2025 Feuerwerk ist nicht überall erlaubt Regelungen für Silvester in Lahr Viele Menschen feiern und begrüßen das Jahr mit Feuerwerk und Raketen. Das ist in gewissem Rahmen auch erlaubt: Ein generelles Feuerwerksverbot innerhalb der Stadt Lahr für Silvester und Neujahr besteht nicht. Das Sprengstoffrecht sieht für den Jahreswechsel eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände vor. Am Mittwoch und Donnerstag, 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026, dürfen Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 - also Feuerwerk - verwenden und abbrennen. Gesetzlich untersagt ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie beispielsweise Fachwerkhäusern. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. ______________________________________________________________________________ Kommunikation und Pressearbeit, Marion Haid, Tel. 07821 / 910-1520, •••@••• Mira Mielke •••@••• www.lahr.de [cid:Stadt_Lahr_f6a3023e-cd2f-45cc-a87f-c177ddf407e8.png] [cid:SocialLink_Facebook_32x32_4219e1e5-607e-43c8-a69b-4b7241f66dd3.png] [cid:SocialLink_Instagram_32x32_97c20d4a-74ff-44a5-bbff-b4357a4bceda.png] Sicherer Datenaustausch: https://cryptshare.lahr.de (E-Mail-Adresse vorerst nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur)