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Von: Redaktion Horb am Neckar

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Betreff: Medieninformation 200/2026: Vereinsförderzuschüsse rechtzeitig beantragen

Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie eine Medieninformation der Stadt Horb a. N. mit der Bitte um Veröffentlichung im redaktionellen Teil. Vielen Dank im Voraus. *** Medieninformation 200/2026: Vereinsförderzuschüsse rechtzeitig beantragen Die Stadtverwaltung Horb möchte die Horber Vereine an die Fristen der Vereinsförderrichtlinie erinnern. Anträge für Jubiläumszuwendungen und Bauhofunterstützung sind bis zum 30. September im Vorjahr der erwartenden Unterstützung einzureichen. Anträge für Sport- und Pflegegeräte, Unterhaltung von Sportanlagen und Projektförderungen sind bis zum 30. September des aktuellen Jahres abzugeben. Tennisvereine, Schützenvereine und Reitvereine müssen die Anzahl der für den Wettbewerb zugelassenen Plätze nicht erneut melden, wenn die Daten im Vorjahr bereits gemeldet wurden. Wenn die Daten 2025 nicht gemeldet wurden, können Sie diese bis zum 30. September 2026 per E-Mail an •••@••• melden. Ebenfalls können auch eingetragene Musik- und Gesangsvereine Förderungen für Musikinstrumente erhalten. Auch hier gilt als Meldefrist der 30. September des aktuellen Jahres. Für Kinder-Jugendvorspielnachmittage muss die Anmeldung bis zum 30. September im Vorjahr der Stadtverwaltung vorliegen. Meisterschaften und Bauanträge können jederzeit abgegeben werden, jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien, die verspätet bei der Stadtverwaltung eingehen, nicht berücksichtigt werden können. Genauere Informationen können der Vereinsförderrichtlinie auf der städtischen Homepage entnommen werden. Bei Fragen zur Vereinsförderung können Sie sich gerne an Kim Lacher unter Tel. 07451 901-231 oder per E-Mail: •••@••• wenden. *** Mit

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