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Betreff: Presseinformation: Landratsamt verschiebt Sperrfrist für Ausbringung von organischen Düngern

Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Zollernalbkreis verschiebt den Verbotszeitraum für die Ausbringung von organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland. Nicht ausgebracht werden dürfen diese gemäß einer Allgemeinverfügung zwischen dem 15. November 2026 und dem 14. Februar 2027. Anbei erhalten Sie die entsprechende Presseinformation mit der Bitte um Veröffentlichung. Herzlichen Dank.

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