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Betreff: Presseinformation: Dienstunfähigkeit von OB Späth: Stadt informiert über weiteres Vorgehen

Sehr geehrte Damen und Herren, gerne übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen der städtischen Pressestelle: P r e s s e m i t t e i l u n g 3. Dezember 2025, Nr. 912 Jonas Sertl (+49 7221 93-2011) Dienstunfähigkeit von OB Späth: Stadt informiert über weiteres Vorgehen Baden-Baden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit von Oberbürgermeister Dietmar Späth entsprochen. Da Oberbürgermeister Späth über seinen Rechtsanwalt einen Verzicht auf Rechtsmittel erklärt hat, ist der Bescheid rechtskräftig. Die Mitteilung ging der Stadtverwaltung am Mittwoch, 3. Dezember, zu. Mit der Rechtskraft der Entscheidung besteht nun die Möglichkeit, den Termin für die Neuwahl des Oberbürgermeisters festzulegen. Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden wird sich in seiner nächsten Sitzung am Montag, 15. Dezember, mit der Festsetzung des Wahltermins befassen. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, den Wahltermin auf den Tag der Landtagswahl, Sonntag, 8. März 2026, zu legen. Die Beschlussvorlage sowie die weiteren Unterlagen für die Sitzung werden am kommenden Freitag (5. Dezember) versendet.

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