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Von: Redaktion Baden-Baden
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Betreff: Presseinformation: Oberbürgermeisterwahl am 8. März: Fragen und Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen die letzte Pressemitteilung der städtischen Pressestelle für dieses Jahr. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Zu Beginn des neuen Jahres melden wir uns wieder bei Ihnen.
P r e s s e m i t t e i l u n g
24. Dezember 2025, Nr. 947 Jonas Sertl (+49 7221 93-2011)
Oberbürgermeisterwahl am 8. März: Fragen und Antworten
Baden-Baden. Am 8. März ist Oberbürgermeisterwahl in Baden-Baden. Die Stadt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Wahltermin, das Bewerbungsverfahren, den Ablauf der Wahl sowie die aktuelle Bewerbungslage.
Warum wählt Baden-Baden einen neuen Oberbürgermeister?
Oberbürgermeister Dietmar Späth hat aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Dienstunfähigkeit gestellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Antrag entsprochen. Er scheidet zum Jahresende aus dem Amt aus.
Wann findet die Wahl statt?
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember den Wahltermin auf Sonntag, 8. März, festgelegt. Erhält am 8. März keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, findet am Sonntag, 22. März, eine Stichwahl statt. In diesem Fall treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang gegeneinander an.
Wann wird die Stelle ausgeschrieben?
Die Stelle wurde am 23. Dezember ausgeschrieben. Sie wurde im Staatsanzeiger, in den Badischen Neuesten Nachrichten, auf der städtischen Homepage sowie in den sozialen Medien der Stadtverwaltung veröffentlicht.
Ab wann ist eine Bewerbung möglich?
Formlose schriftliche Bewerbungen sind gemäß Kommunalwahlgesetz erst am Tag nach Erscheinen der Stellenausschreibung, also ab dem 24. Dezember, zulässig. Die Bewerbungsfrist endet am 10. Februar um 18 Uhr.
Warum spielt der Zeitpunkt der Bewerbung eine Rolle?
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen im Rathaus. Alle Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7.30 Uhr eingehen, gelten nach den Regelungen des Kommunalwahlrechts als gleichzeitig eingegangen. Über deren Reihenfolge entscheidet das Los.
Wie wird der tagesgenaue Eingang sichergestellt?
Die Stadt verfügt über sogenannte Tag- und Nachtbriefkästen. Diese Briefkästen sind mit einer innenliegenden Klappe versehen. Um 0 Uhr wird die Klappe durch einen Mechanismus ausgelöst. Somit liegt die bis zum Vortag eingegangene Post unter der Klappe, während Schriftstücke, die erst nach 0 Uhr eingeworfen werden, oberhalb der Klappe liegen.
Gibt es eine öffentliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten?
Ja. Am 26. Februar um 19.30 Uhr stellen sich die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber im Bénazetsaal des Kurhauses der Öffentlichkeit vor.
Und die meistgestellte Frage zum Schluss: Wie viele Bewerbungen sind bereits eingegangen?
Stand 24. Dezember, 13 Uhr: Die Briefkästen wurden am 24. Dezember zweimal geleert. Bei der Leerung um 7.30 Uhr lag eine Bewerbung vor, bei der zweiten Leerung um 13 Uhr eine weitere.
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