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Von: Redaktion Winden im Elztal

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Betreff: Mitteilungsblatt der Gemeinde Winden im Elztal - KW 44

Gewässerschau am Erzenbach in Oberwinden Das Wassergesetz Baden-Württemberg (§ 32 Abs. 6 WG) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regel - mäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Winden im Elztal ist Träger der Unterhal - tungslast für das Gewässer Erzenbach. Deshalb führt die Gemeinde am Dienstag, 10. November 2026, gemeinsam mit dem Landratsamt Emmendingen entlang dem Erzen - bach in Oberwinden eine Gewässerschau durch. Eine Ge - wässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und be - zieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und de - ren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewäs - serschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Erzenbachs in Oberwinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beein - trächtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrund - stücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unter - haltungslast laut § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

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