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Betreff: PM: Stadt Lahr nimmt Anträge für Wahlwerbung entgegen
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Lahr, 5. Dezember 2025
Stadt Lahr nimmt Anträge für Wahlwerbung entgegen
Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2026
Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg wird voraussichtlich am Sonntag, 8. März 2026, stattfinden. Politische Parteien, die Wahlwerbung in Form von Informationsständen oder Plakatierungen und Großflächenbanner in Lahr betreiben möchten, können die entsprechenden Anträge ab sofort bei der Stadt Lahr einreichen.
Die Anträge sind bis spätestens Montag, 5. Januar 2026, per E-Mail an •••@••• oder per Post an "Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, z. Hd. Frau Hergert, Rathausplatz 4, 77933 Lahr" zu senden. Später eingehende Anträge können in das geplante rollierende System der Standortvergabe nicht aufgenommen werden. Die Standorte können dann nur noch nach Verfügbarkeit zugeteilt werden.
Der Antrag zur Beantragung von Wahlwerbung ist auf der Website der Stadt Lahr zu finden: https://www.lahr.de/antrag-auf-erteilung-einer-sondernutzungserlaubnis-auf-oeffentlichen-flaechen.223872.htm
Nicolas Scherger, Kommunikation und Pressearbeit,
Tel.: 07821 / 910-1550, E-Mail: •••@•••
Mira Mielke
•••@•••
www.lahr.de
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