Öffentliche Artikelquelle
E-Mail an die Redaktion
Von: Neues aus Lahr/Schwarzwald
Absender: •••@lahr.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM: Erhöhung der Gebühr für Ausnahmegenehmigungen
[cid:[email protected]]
Lahr, 5. Februar 2025
Befahrung gesperrter Bereiche
Erhöhung der Gebühr für Ausnahmegenehmigungen
Ab sofort gelten neue Gebührenregelungen für Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung gesperrter Bereiche in Lahr, einschließlich der Fußgängerzone.
Das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist werktags in der Zeit von 6 Uhr bis 11 Uhr gestattet. Muss in gerechtfertigten Sonderfällen außerhalb dieses Zeitraumes die Fußgängerzone befahren werden, ist eine Ausnahmegenehmigung (AG) hierfür bei der Stadt Lahr zu beantragen. Auch für sonstige gesperrte Bereiche kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Begründung des Antrags sollte detailliert und gut nachvollziehbar sein, da die Genehmigung nur in begründeten Sonderfällen erteilt wird.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen erfolgt gebührenpflichtig. Mit der Anpassung der Regelungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Straßenverkehr wurde nun auch die Gebühr für diese angepasst.
Die Gebühren betragen:
Zeitraum
AG ohne Fußgängerzone
AG mit Fußgängerzone
Bis zu einer Woche
15 EUR
30 EUR
Bis zu einem Monat
40 EUR
80 EUR
für ein Jahr
100 EUR
200 EUR
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Gebühren dem besonderen Charakter einer Fußgängerzone entsprechen müssen. Jedes Fahrzeug stellt in einer Fußgängerzone eine Gefährdung dar. Wer eine Ausnahmegenehmigung bekommt, erhält somit ein besonderes Recht, für das eine entsprechend hohe Gebühr erhoben werden muss.
Die Antragstellung erfolgt online über www.lahr.de. Der Antrag ist unter dem Icon "Dienstleitungen A-Z" unter "Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche" zu finden.
Ansprechpartnerin zum Inhalt dieser Pressemitteilung:
Marion Haid - Kommunikation und Pressearbeit, Tel.: 07821 / 910-1550, E-Mail: •••@•••
Pressestelle
Zentrale Steuerung
Presse / Kommunikation
Rathausplatz 4
77933 Lahr
+49 7821 910 1500
•••@•••
www.lahr.de
[cid:Stadt_Lahr_f6a3023e-cd2f-45cc-a87f-c177ddf407e8.png]
[cid:SocialLink_Facebook_32x32_4219e1e5-607e-43c8-a69b-4b7241f66dd3.png] [cid:SocialLink_Instagram_32x32_97c20d4a-74ff-44a5-bbff-b4357a4bceda.png]
Sicherer Datenaustausch:
https://cryptshare.lahr.de
(E-Mail-Adresse vorerst nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur)