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Von: Redaktion Horb am Neckar
Absender: •••@horb.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: Medieninformation 208/2026: Beratungsprämie des Landes unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Wohnraumteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie eine Medieninformation der Stadt Horb a. N. mit der Bitte um Veröffentlichung im redaktionellen Teil. Vielen Dank.
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Medieninformation 208/2026:
Beratungsprämie des Landes unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Wohnraumteilung
Mit der Beratungsprämie unterstützt die Stadt Horb a. N. Bürgerinnen und Bürger dabei, für die geplante Wohnraumteilung eine fachkundige Beratung durch Architektinnen und Architekten in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der geltenden Förderbedingungen können dabei bis zu 400 Euro der anfallenden Beratungskosten durch die Landsiedlung BW übernommen werden.
Da Anträge bei der Stadt nur noch bis zum 1. November 2026 eingereicht werden können und aktuell noch Fördermittel zur Verfügung stehen, möchte die Stadt auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnraumteilung planen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden ermutigt, die Fördermöglichkeit zu nutzen und ihren Antrag zeitnah einzureichen.
Die Beratungsprämie bietet damit eine gute Gelegenheit, frühzeitig fachkundige Unterstützung bei der Planung einer Wohnraumteilung in Anspruch zu nehmen und sich über die individuellen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite der Stadt Horb a. N. zu finden: www.horb.de/Beratungspraemie
Für Fragen steht Larissa Beil, zuständige Ansprechpartnerin der Stadt Horb a. N., gerne zur Verfügung. Sie ist unter Tel. 07451 901-282 sowie per E-Mail unter •••@••• erreichbar.
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