Keine Entsorgung über Restmüll: Waffen und gefährliche Gegenstände im Bodenseekreis

Schusswaffen, Munition, Sprengstoff und Pyrotechnik dürfen im Bodenseekreis nicht in den normalen Abfall. Behörden warnen nach Vorfall im EZ Überlingen.

Von Redaktion LK Bodenseekreis2 Min. Lesezeit
(Textende) Bildinfo: Wer explosives Material oder eine Waffe loswerden möchte, sollte zuerst die Waffenbehörde oder Abfallberatung um Rat fragen.

Foto: bodenseekreis.de

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Schusswaffen, Munition, Sprengstoff und Pyrotechnik dürfen im Bodenseekreis nicht über den normalen Abfall entsorgt werden. Darauf weisen das Abfallwirtschaftsamt und die Waffenbehörden nach dem Vorfall Mitte September im Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid hin, bei dem Signalmunition in einem Altmetallcontainer explodiert ist und eine Person schwer verletzt wurde.

Nach Angaben der Behörden können unsachgemäß entsorgte Waffen und Explosivstoffe Mensch und Umwelt gefährden. Sie gehören weder in den Restmüll noch zum Altmetall. Auch Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren sind für die Annahme solcher Gegenstände und Stoffe nicht ausgestattet. Wer Waffen oder vergleichbare Gegenstände unangekündigt aufs Amt bringt, handelt ebenfalls nicht richtig, da schon das bloße Mitführen gefährlich sein und einen Regelverstoß darstellen kann.

Vorher immer die zuständige Behörde kontaktieren

Wer Waffen oder Explosivstoffe abgeben möchte oder beispielsweise geerbt hat, soll sich zunächst bei der zuständigen Waffenbehörde erkundigen. Für Friedrichshafen einschließlich Immenstaad sowie für Überlingen einschließlich Owingen und Sipplingen sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig. Für alle anderen Gemeinden im Bodenseekreis ist das Landratsamt verantwortlich. Auch die Abfallberatung des Bodenseekreises kann Auskunft geben.

Je nach Einzelfall wird dann die Übergabe besprochen oder Fachleute nehmen das Material in Augenschein und entscheiden über das weitere Vorgehen. Die Abgabe ist in der Regel kostenfrei.

Verhalten bei gefundenen Waffen oder Munition

Wer eine Waffe, Munition, Sprengkörper oder einen ähnlichen verdächtigen Gegenstand findet, sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass er gefährlich ist. Der Gegenstand darf nicht berührt oder bewegt werden. Außerdem soll Abstand gehalten und andere Personen vom Fundort ferngehalten werden. Keinesfalls soll versucht werden, den Gegenstand selbst zu entsorgen, zu öffnen oder unschädlich zu machen. Bei einem konkreten Fund ist unverzüglich die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen; dabei soll der Fundort möglichst genau mitgeteilt werden.

Diese Stellen beraten und helfen

Waffenbehörde im Landratsamt (Rechts- und Ordnungsamt)
Tel. 07541 204-5336
[email protected]

Waffenbehörde der Stadt Friedrichshafen, auch für Immenstaad
Tel. 07541 203-52130
[email protected]

Waffenbehörde der Stadt Überlingen, auch für Owingen und Sipplingen
Tel. 07551 99-1041
[email protected]

Abfallberatung Bodenseekreis
Tel. 07541/204-5199
[email protected]

Alle behördlichen Stellen sind im Bodenseekreis auch unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 ohne Vorwahl erreichbar.

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