Wasserentnahmeverbot im Bodenseekreis bis 15. Oktober 2026 verlängert

Wasserentnahmeverbot im Bodenseekreis bis 15. Oktober 2026 verlängert: Abpumpen aus Bächen, Flüssen und Kanälen bleibt untersagt. Bußgeld bis 10.000 €.

Von Redaktion LK Bodenseekreis2 Min. Lesezeit
Der Nonnenbach am 5. August 2026 bei Kressbronn.

Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Das seit Ende Mai geltende Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis wird vorerst bis zum 15. Oktober 2026 verlängert. Damit bleibt das Abpumpen von Wasser aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen weiterhin untersagt, sowohl im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Ausgenommen vom Verbot sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie das Tränken von Vieh. Das Entnahmeverbot umfasst nach Angaben des Landratsamts auch das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern.

In den Gewässern des Bodenseekreises treten bereits seit dem Frühjahr extrem niedrige Wasserstände auf. Zahlreiche Gewässer sind inzwischen ausgetrocknet oder führen nur noch Restwasser in einzelnen Gumpen. Hinzu kommen durch die langanhaltende Hitze hohe Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffgehalte, die die Situation für Wasserlebewesen zusätzlich verschärfen.

Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage zwar kurzfristig und örtlich entspannen. Für eine nachhaltige Erholung wären jedoch über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies nach Angaben des Landratsamts nicht erwarten, weshalb die Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet voraussichtlich anhalten wird.

Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Das Austrocknen von Gewässern kann für die dort lebenden Tiere und Pflanzen schwerwiegende Folgen haben und Lebensräume dauerhaft beeinträchtigen.

Ausnahmen bleiben in Einzelfällen möglich

Sollten sich die Wasserstände nachhaltig verbessern, kann die Allgemeinverfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben werden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen vom Entnahmeverbot zu beantragen. Dies war in den vergangenen Wochen an einzelnen Gewässern, insbesondere an der Argen, für kurze Zeiträume möglich. Voraussetzung dafür waren punktuelle Niederschläge im jeweiligen Einzugsgebiet und ein dadurch vorübergehend ausreichendes Wasserdargebot.

Auch beim Wassersport gilt Zurückhaltung

Auch Wassersport kann Gewässer und ihre Tierwelt bei Niedrigwasser zusätzlich belasten. Das Amt für Wasser- und Bodenschutz hat deshalb mit Kanu-Verleihern in der Region vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Niedrige Wasserstände führen zudem zu häufigen Grundberührungen und erschweren das Befahren der Gewässer. Die Wasserbehörde bittet daher auch private Paddlerinnen und Paddler, bei Niedrigwasser auf geeignete andere Gewässer auszuweichen.

Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Sie ist mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.

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