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L 94 wieder frei bis Biberach – Gegenrichtung bleibt gesperrt

Von Redaktion LK Ortenaukreis1 Min. Lesezeit

Die Landesstraße 94 zwischen Zell am Harmersbach und Biberach wird nach Angaben der Stadt wieder freigegeben.

Die Freigabe soll im Laufe des heutigen Nachmittags in Fahrtrichtung Biberach erfolgen.

Die Stadt Zell am Harmersbach teilte dies am 25. September 2026 mit.

Die Gegenrichtung bleibt demnach bis auf Weiteres gesperrt.

Grund für die Sperrungen

Vor der Wiederfreigabe laufen nach Angaben der Stadt noch letzte Sicherungs- und Räumarbeiten.

Die Arbeiten laufen nach dem Waldbrand vom 11. August.

Die Arbeiten finden unmittelbar an der Straße statt.

Ablauf der Arbeiten

Die Straßenmeisterei des Ortenaukreises entfernt größere abgelöste Felsbrocken.

Die Straßenmeisterei bereitet auch die Verkehrsführung vor.

Die Stadt Zell am Harmersbach ist in die Arbeiten eingebunden.

Erst nach Abschluss der Arbeiten soll der parallel verlaufende Radweg wieder genutzt werden.

Der Radweg soll dann wieder in beiden Richtungen nutzbar sein.

Geplante Verkehrsführung

Zuvor hatte das Straßenbauamt des Ortenaukreises eine halbseitige Verkehrsführung vorgesehen.

Bei dieser Lösung sollte eine Ampelregelung den Verkehr steuern.

Die Landesstraße wäre dann abwechselnd in beiden Richtungen befahrbar gewesen.

In der Abstimmung zur künftigen Verkehrsführung sprach sich die Stadt Zell am Harmersbach für eine Einbahnstraßenregelung aus.

Die Einbahnstraßenregelung sollte in Richtung Biberach gelten.

Der künftig geplanten Lösung wird daher gefolgt.

Erklärung durch den Bürgermeister

Bürgermeister Günter Pfundstein erklärte seine Entscheidung.

Die Stadt habe eine Verkehrsführung finden wollen.

Die Verkehrsführung sollte die örtlichen Verhältnisse möglichst gut berücksichtigen.

Die Stadt sprach sich deshalb für die Einbahnstraßenregelung in Richtung Biberach aus.

Zuerst soll die Verbindung nach den vergangenen Wochen zumindest in einer Richtung wieder nutzbar sein.

Was für die volle Freigabe noch fehlt

Für eine vollständige Freigabe der Landesstraße in beide Richtungen sind weitere Sicherungsmaßnahmen am Hang nötig.

Die Mitteilung nennt dafür vor allem zwei Maßnahmen.

  • Es soll der Schutzzaun ergänzt werden.
  • Es sollen vorhandene Steinschlagschutznetze instandgesetzt werden.

Bis diese Arbeiten abgeschlossen sind, bleibt die Fahrtrichtung von Biberach nach Zell am Harmersbach gesperrt.

Die größeren Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen liegen nach Angaben der Stadt beim Regierungspräsidium Freiburg.

Offener Termin

Wann die Landesstraße wieder vollständig in beide Richtungen freigegeben werden kann, ist noch offen.

Ein genauer Termin wurde in der Mitteilung nicht genannt.

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