Ostalbkreis verlängert Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026
Im Ostalbkreis bleibt die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen ohne behördliche Erlaubnis weiterhin verboten. Das Landratsamt hat die bestehende Allgemeinverfügung wegen der anhaltenden Niedrigwassersituation bis zum 31. Oktober 2026 verlängert.
Betroffen ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ohne entsprechende Erlaubnis. Das gilt ausdrücklich auch für das Schöpfen mit Handgefäßen sowie für Entnahmen zu Zwecken der Land-, Forstwirtschaft und des Gartenbaus. Nach Angaben des Landratsamts umfasst das Verbot außerdem die Entnahme aus Quellen, Laufbrunnen und Wasserzapfstellen, die einem oberirdischen Gewässer zufließen.
Gewässer weiterhin stark belastet
Die Lage in den Gewässern des Ostalbkreises hat sich seit den Sommermonaten nach Einschätzung der Behörde nicht wesentlich verbessert. Bereits unterdurchschnittliche Niederschläge im Winter und Frühjahr 2025/26 hatten demnach im Juni zu sehr niedrigen Wasserständen und Abflüssen geführt. In den trockenen und heißen Sommermonaten habe sich die Situation weiter verschärft, und auch der niederschlagsarme September habe keine Entlastung gebracht.
Die Pegelstände liegen laut Landratsamt weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau. Viele kleine Gewässer und Oberläufe größerer Bäche und Flüsse seien noch immer ganz oder nahezu vollständig trockengefallen.
Warum das Verbot verlängert wird
Für Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern bedeutet die langanhaltend niedrige Wasserführung eine erhebliche Belastung. Niedrige Wasserstände und erhöhte Wassertemperaturen schaffen kritische Lebensbedingungen. Hinzu kommt, dass sich Schadstoffe in geringeren Wassermengen stärker konzentrieren und Gewässer nicht mehr durchgängig sind, sodass Teillebensräume voneinander abgeschnitten werden.
Im Herbst verschärft sich die Lage nach Angaben des Landratsamts zusätzlich: Durch Falllaub und abgestorbene Pflanzenteile gelangt mehr organisches Material ins Wasser. Dessen Zersetzung kann den Sauerstoffgehalt weiter verringern. Als Beispiel nennt die Behörde die im Oktober beginnende Forellenlaichzeit. Dafür seien ausreichend wasserführende, kühle und sauerstoffreiche Gewässerabschnitte nötig.
Nur mit gültiger Erlaubnis zulässig
Wasserentnahmen sind nur dann noch erlaubt, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und die darin festgelegten Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählen laut Landratsamt auch Regelungen zu Entnahmestopps und erforderlichen Restwassermengen. Wer unberechtigt Wasser entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wo die Verfügung und weitere Informationen zu finden sind
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite des Ostalbkreises in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.
Aktuelle Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser bietet die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg unter folgenden Seiten:
Weitere Informationen zur Wasserentnahme erteilt der Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis.
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