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Altkennzeichen SNH im Rhein-Neckar-Kreis wieder verfügbar

Von Redaktion LK Rhein-Neckar-Kreis2 Min. Lesezeit
OB Marco Siesing, Katrin Krämer, LR Manuel Just

© Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Foto: Dorothea Burkhardt

© Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Foto: Dorothea Burkhardt

Im Rhein-Neckar-Kreis können Fahrzeuge seit dem 1. Oktober „SNH“ nutzen.

Landrat Manuel Just übergab am Start das erste Kennzeichen „SNH-OB 1“.

Er übergab es in der Zulassungsstelle in Sinsheim.

Marco Siesing ist Oberbürgermeister von Sinsheim.

Manuel Just übergab das Kennzeichen an Marco Siesing.

Das Kennzeichen „SNH-OB 1“ trägt das Unterscheidungszeichen „SNH“.

Mit der Wiedereinführung kehrt das frühere Unterscheidungszeichen des Landkreises Sinsheim zurück.

„SNH“ können Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Oktober nutzen.

Die Nutzung gilt bei Fahrzeugzulassungen.

Die Nutzung gilt auch bei Kennzeichenwechseln.

Hohe Nachfrage zum Start

Laut Rhein-Neckar-Kreis war das Interesse direkt zum Auftakt groß.

Am 1. und 2. Oktober waren in Sinsheim mehr als 100 Termine gebucht.

Die Termine hatten Bezug zum neuen Kennzeichen.

Am 1. Oktober führte die Zulassungsstelle 76 Umschreibungen durch.

Bis zum Vormittag des Folgetags gab es rund 2.500 Reservierungen.

Diese Zahl nannte die Kreisverwaltung am Folgetag bis zum Vormittag.

Aussagen von Landrat und Oberbürgermeister

Manuel Just sagte bei der Übergabe des ersten Kennzeichens.

Er sagte, die Wiedereinführung erweitere die Wahlmöglichkeiten der Menschen.

Er sagte, das gelte im Rhein-Neckar-Kreis.

Er sagte, wer sich mit dem früheren Landkreis Sinsheim verbunden fühlt.

Er sagte, könne das zeigen.

Er sagte, das zeige sich dann wieder auf dem Nummernschild.

Er sagte außerdem, er freue sich über den Wunsch der Menschen.

Marco Siesing begrüßte die Rückkehr des Altkennzeichens.

Er sagte, das „SNH“-Kennzeichen sei für viele Menschen ein Traum.

Er sagte, mit dem Kennzeichen werde Heimat sichtbar.

Er sagte, das stärke die Verbundenheit mit seiner Stadt und der Region.

Er sagte, das trage den Namen weit über die Kreisgrenze hinaus.

Er sagte, er freue sich persönlich über die Umsetzung des Wunsches.

Reservierung und Anträge

Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „SNH“ können seit dem 1. Oktober online reserviert werden.

Online-Zulassungen sind ebenfalls möglich.

Ein Antrag vor Ort ist in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

Diese Kfz-Zulassungsstellen liegen in Weinheim, Sinsheim und Wiesloch.

Der Service gilt unabhängig vom Wohnort.

Wer den Antrag vor Ort stellen möchte, braucht laut Landratsamt einen Termin.

Der Termin erfolgt über die Internetseite des Kreises.

Die Verwaltung empfiehlt in der Anfangsphase eine frühzeitige Buchung.

Informationen zu Reservierung, Gebühren und Terminvereinbarung stehen online.

Die Adresse lautet www.rhein-neckar-kreis.de/snh.

Welche Kennzeichen-Kombinationen möglich sind

„SNH“ besteht aus drei Buchstaben.

Danach sind für Buchstaben und Zahlen maximal fünf weitere Stellen möglich.

Insgesamt darf ein Kennzeichen höchstens acht Stellen haben.

Laut Rhein-Neckar-Kreis sind nach „SNH“ bestimmte Kombinationen möglich.

So sind Kombinationen aus zwei Buchstaben und drei Zahlen möglich.

So sind auch Kombinationen aus einem Buchstaben und vier Zahlen möglich.

Bei E- und H-Kennzeichen verringert sich die Zahl der verfügbaren Stellen.

Dort sind Kombinationen aus zwei Buchstaben und zwei Zahlen möglich.

Dort sind auch Kombinationen aus einem Buchstaben und drei Zahlen möglich.

Gebühr und Gültigkeit der Reservierung

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist 90 Tage gültig.

Für ein Wunschkennzeichen und dessen Reservierung fallen 12,80 Euro an.

Beschlussweg bis zur Wiedereinführung

Der Wiedereinführung war ein mehrstufiges Verfahren vorausgegangen.

Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises beschloss am 16. Dezember 2025 das Verfahren.

Der Kreistag beschloss mehrheitlich, das Verfahren zur Interessenbekundung einzuleiten.

Die Interessenbekundung richtete sich an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Nach der Antragstellung durch das Land genehmigte das Bundesministerium für Verkehr die Wiedereinführung.

Die Genehmigung betraf das Unterscheidungszeichen „SNH“.

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