Entnahmeverbot für Flüsse und Bäche im Landkreis Tuttlingen verlängert

Landkreis Tuttlingen verlängert das Entnahmeverbot aus Flüssen und Bächen bis 31. Oktober 2026 wegen anhaltendem Niedrigwasser.

Von Redaktion LK Tuttlingen1 Min. Lesezeit

Im Landkreis Tuttlingen bleibt das Verbot, Wasser aus Flüssen und Bächen zu entnehmen, länger in Kraft als zunächst vorgesehen. Die Allgemeinverfügung gilt nun bis einschließlich 31. Oktober 2026. Ursprünglich war die Regelung bis zum 30. September 2026 befristet.

Der Landkreis begründet die Verlängerung mit der weiterhin angespannten Lage an den Gewässern. Das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg verweist darauf, dass die Wasserstände an einem Großteil der Pegel im Land auf einem extrem niedrigen Niveau liegen. Als Ursache nennt die Einrichtung die seit mehreren Monaten anhaltende Trockenheit, die sich im außergewöhnlich trockenen September noch verschärft habe. Eine nachhaltige Entspannung sei derzeit nicht in Sicht.

Für Tiere und Pflanzen in den Fließgewässern können niedrige Wasserstände problematisch sein. Nach Angaben des Landkreises kann jede zusätzliche Entnahme den ohnehin geringen Abfluss weiter reduzieren und die ökologische Situation zusätzlich verschärfen. Am für die Donau im Landkreis Tuttlingen repräsentativen Pegel Beuron liegt der Abfluss aktuell im Bereich „Extrem niedrig (Niedrigwasser-Stufe 2)“. Auch für die kommenden Tage werden weiterhin extrem niedrige Wasserstände erwartet.

Das Verbot betrifft Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Ausgenommen sind Entnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine sonstige Ausnahme besteht. Der Landkreis bittet die Bevölkerung, insbesondere Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen und -besitzer, auf Entnahmen aus den betroffenen Gewässern zu verzichten.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit dem genauen Geltungsbereich und den Ausnahmen ist auf der Homepage des Landkreises unter den öffentlichen Bekanntmachungen abrufbar. Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg gibt es beim Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg unter niz.baden-wuerttemberg.de.

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