Einfache Sprache

Landratsamt Zollernalbkreis holt Grünabfälle in Albstadt ab

Von Redaktion LK Zollernalbkreis2 Min. Lesezeit

Grünabfälle: Abholung in Albstadt

Das Landratsamt Zollernalbkreis lässt in Albstadt Grünabfälle abholen.

Die Abholung findet in den kommenden Tagen statt.

Das Landratsamt teilt die Sammlung nach Abfuhrgebieten ein.

In Ebingen gelten die Abfuhrgebiete E1, E2 und E3.

In Tailfingen gelten die Abfuhrgebiete Ta1 und Ta2.

Die genaue Abgrenzung nennt das Landratsamt über die Straßenliste.

Die Straßenliste steht im Abfallkalender.

Termine der Grünabfallsammlung

Die Abholung beginnt am Donnerstag, 1. Oktober 2026.

Am 1. Oktober 2026 fährt das Landratsamt Tailfingen 1.

Am 1. Oktober 2026 fährt das Landratsamt Ebingen 3.

Am Freitag, 2. Oktober 2026, fährt es Tailfingen 2 ab.

Am Montag, 5. Oktober 2026, fährt es Ebingen 1 ab.

Am Dienstag, 6. Oktober 2026, fährt es Ebingen 2 ab.

Am Mittwoch, 7. Oktober 2026, fährt es Truchtelfingen ab.

Am Freitag, 9. Oktober 2026, fährt es Onstmettingen ab.

Am Mittwoch, 14. Oktober 2026, fährt es Laufen ab.

Am Mittwoch, 14. Oktober 2026, fährt es Lautlingen ab.

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, fährt es Margrethausen ab.

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, fährt es Pfeffingen ab.

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, fährt es Burgfelden ab.

Was bei der Abholung mitgenommen wird

Mitgenommen wird nur sperriges, holziges Grüngut.

Zum holzigen Grüngut gehört Baum- und Heckenschnitt.

Reisig zählt ebenfalls zum Grüngut.

Wurzelstöcke zählt das Landratsamt ebenfalls als Grüngut.

Die Grünabfälle müssen am Sammeltag bereitliegen.

Die Bereitstellung ist ab 6 Uhr morgens.

Die Bürger stellen die Grünabfälle am Straßenrand bereit.

Äste und Wurzeln dürfen höchstens 25 Zentimeter Durchmesser haben.

Die Bürger müssen Äste und Wurzeln mit Naturfaserschnüren bündeln.

Einzelne Bündel sollen nicht schwerer als 15 Kilogramm sein.

Größere Einzelstücke sollen nicht länger als 1,5 Meter sein.

Kleinere Äste oder Zweige können die Bürger in Papiersäcken bereitstellen.

Das gilt, wenn sich die Äste oder Zweige nicht bündeln lassen.

Kunststoffsäcke sollen nicht verwendet werden.

Kartonagen sollen ebenfalls nicht verwendet werden.

Pro Sammlung und Grundstück dürfen maximal etwa zwei Kubikmeter bereitliegen.

Was nicht mitgenommen wird

Nicht angenommen werden nicht-holzige Gartenabfälle.

Dazu zählt Bambus.

Dazu zählt Schilfgras.

Dazu zählt Laub.

Dazu zählt Moos.

Dazu zählt Heu.

Dazu zählt Stroh.

Dazu zählen Stauden.

Dazu zählt Blumenschnitt.

Dazu zählen Gemüseabfälle.

Diese Abfälle können über die Biotonne entsorgt werden.

Größere Mengen können im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen entsorgt werden.

Das Landratsamt nennt dafür eine Gebühr.

Größere Mengen können auch bei privaten Firmen entsorgt werden.

Auch dafür fällt eine Gebühr an.

Rasenschnitt nimmt das Landratsamt in kleinen Mengen an.

Die Grenze liegt bei einem Kubikmeter.

Rasenschnitt kann von April bis November abgegeben werden.

Das Landratsamt nennt das Wertstoffzentrum Truchtelfingen als Annahmestelle.

Das Landratsamt nennt auch die Deponie Albstadt als Annahmestelle.

Hinweis zur Entsorgung und zum Verbrennen

Das Landratsamt weist auf die Unzulässigkeit des Verbrennens von Grünabfällen hin.

Das Verbrennen gilt als Ordnungswidrigkeit.

Das Landratsamt nennt dafür ein Bußgeld.

Kontakt und weitere Informationen

Die Abfallberatung erreicht man unter 07433/92-1371.

Die Abfallberatung erreicht man unter 07433/92-1381.

Die Abfallberatung erreicht man unter 07433/92-1382.

Alle Termine und Informationen stehen auch in der kostenlosen Abfall ZAK-App bereit.

Originalen Artikel öffnen