Einreise an der Europabrücke gestoppt

Bundespolizei weist 65-Jährigen zurück – Haftbefehl, Fahrverbot und abgelaufener Aufenthaltstitel sorgen für Konsequenzen

Von Redaktion
Einreise an der Europabrücke gestoppt
Fiktives KI-Symbolbild zum Beitrag: Einreise an der Europabrücke gestopptKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Bei einer Kontrolle an der Kehler Europabrücke haben Beamte der Bundespolizei am gestrigen Abend einen 65-jährigen türkischen Staatsangehörigen überprüft. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest: Der Mann konnte lediglich einen zeitlich abgelaufenen französischen Aufenthaltstitel vorlegen, der ihn nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigte.

Kontrolle an der Europabrücke

Die Überprüfung fand an der Kehler Europabrücke statt. Nach Angaben der Bundespolizei ergab sich bei der Kontrolle, dass der vorgelegte Aufenthaltstitel abgelaufen war. Damit fehlte die Grundlage für die Einreise nach Deutschland.

Hinzu kam, dass gegen den 65-Jährigen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Durch die Bezahlung der Geldstrafe konnte er eine 12-tägige Haftstrafe abwenden.

Weitere Folgen für den Mann

Nach Angaben der Polizei bestand zudem ein aktuelles Fahrverbot. Da der Mann bei der Kontrolle hinter dem Steuer saß, erwartet ihn in diesem Zusammenhang eine Anzeige.

Die Einreise wurde ihm verweigert. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Einordnung des Einsatzes

Der Fall zeigt, dass bei Grenzkontrollen nicht nur die Einreisedokumente geprüft werden, sondern auch weitere rechtliche Maßnahmen unmittelbar eine Rolle spielen können. Im vorliegenden Fall trafen mehrere Punkte zusammen: ein ungültiger Aufenthaltstitel, ein bestehender Haftbefehl und ein Fahrverbot.

Die Mitteilung stammt von der Bundespolizeiinspektion Offenburg und wurde über news aktuell übermittelt.

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