Einfache Sprache

Einreise verweigert: Schengen-Aufenthalt überschritten

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

Kontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden

Am 10. Februar 2026 war ein Mann am Flughafen.

Er ist 61 Jahre alt.

Er zeigte einen mazedonischen Reisepass.

Die Bundespolizei in Offenburg kontrollierte ihn genau.

Verdacht auf unerlaubte Einreise

Die Polizei prüfte seinen Einreisestempel.

Der Mann war schon 92 Tage im Schengenraum.

Der Schengenraum ist ein Gebiet in Europa.

Hier gibt es keine Binnengrenzen.

Viele Länder in Europa gehören dazu.

Drittstaatsangehörige dürfen sich nur 90 Tage dort aufhalten.

Das gilt in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Der Mann hatte diese Zeit überschritten.

Er hatte keine Erlaubnis für den längeren Aufenthalt.

Deshalb gab es den Verdacht auf unerlaubte Einreise.

Was passiert dann?

Der Mann durfte nicht bleiben.

Die Polizei verweigerte ihm die Einreise.

Er wurde am nächsten Tag zurückgeschickt.

Seine Rückreise ging nach Skopje.

Das ist die Hauptstadt von Nordmazedonien.

Warum ist das wichtig?

Die Einhaltung der Regeln schützt alle.

Die Polizei prüft Pässe und Stempel genau.

So erkennt sie Verstöße schnell.

Dann gibt es richtige Maßnahmen.

Kontakt zur Bundespolizeiinspektion Offenburg

Bei Fragen können Sie die Bundespolizei Offenburg kontaktieren.

Sie sind Ansprechpartner für Rückfragen.

Durch die Kontrollen sorgt die Polizei für Sicherheit.

Sie schützt die Grenzen und die Menschen in Europa.

Originalen Artikel öffnen
Einreise verweigert: Schengen-Aufenthalt überschritten – Einfache Sprache