Flughafenkontrolle in Karlsruhe: Steuerhinterzieher entkommt Haft
Am Montagabend (12.05.) kam es am Flughafen Karlsruhe/-Baden im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle zu einem bemerkenswerten Vorfall. Die Beamten der Bundespolizei überprüften einen bulgarischen Staatsangehörigen, bei dem ein offener Haftbefehl vorlag.
Ermittlungserfolg bei Ausreisekontrolle
Der betroffene 38-jährige Mann wurde bei der Ausreisekontrolle identifiziert. Der Haftbefehl gegen ihn bestand wegen Steuerhinterziehung. Dank des aufmerksamen Vorgehens der Bundespolizei konnte der Sachverhalt direkt vor Ort geklärt werden.
Abwendung der Haftstrafe
Dem bulgarischen Staatsangehörigen drohte eine 35-tägige Haftstrafe, da die zugehörige Geldstrafe noch nicht beglichen worden war. Noch am Flughafen zahlte der Mann die offene Geldstrafe. So konnte er die Haftstrafe umgehen.
Reibungsloser Reiseverlauf nach Klärung
Nach Bezahlung der geforderten Summe wurde dem 38-Jährigen gestattet, wie geplant nach London zu fliegen. Der Vorfall unterstreicht die Wirksamkeit polizeilicher Kontrollen an internationalen Flughäfen.
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