Haftbefehl an Grenzübergang Iffezheim entdeckt
In der vergangenen Nacht wurde am Grenzübergang Iffezheim ein marokkanischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei im Rahmen vorübergehend wieder eingeführter Binnengrenzkontrollen überprüft. Die Kontrolle fand in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, dem 21. November, statt und ist Teil verstärkter Maßnahmen an den deutschen Grenzen.
Binnengrenzkontrollen führen zu Feststellung eines Haftbefehls
Während der Identitätsüberprüfung stellten die Einsatzkräfte einen bestehenden Haftbefehl gegen den Mann fest. Hintergrund war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Solche polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Grenzkontrolle dienen dazu, bestehende Fahndungen und Rückstände effektiv aufzudecken.
Geldstrafe verhindert Haftantritt
Der betroffene marokkanische Staatsangehörige konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe begleichen und entging damit einer 29-tägigen Haftstrafe. Damit hat er die gerichtlichen Auflagen vor Ort erfüllt und musste nicht ins Gefängnis.
Hintergrund: Maßnahmen der Bundespolizei
Die Kontrolle wurde durch die Bundespolizeiinspektion Offenburg durchgeführt. Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ist eine Reaktion auf besondere sicherheitspolitische Lagen und kann zur Feststellung gesuchter Personen führen. In diesem Fall konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden, ohne dass es zu einem Haftantritt kam.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg ist weiterhin für die Durchführung derartiger Kontrollen sowie für die Ahndung von Verstößen an den Grenzen zuständig und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
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