Haftbefehl bei Grenzkontrolle in Kehl
Bundespolizei stoppt 45-jährigen Iraker aus Frankreich – wegen offener Geldstrafe drohen ihm 69 Tage Haft
Bei Grenzkontrollen in Kehl ist die Bundespolizei auf einen irakischen Staatsangehörigen aufmerksam geworden, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der 45-Jährige war am 27. Mai 2026 von Frankreich nach Kehl gereist und wurde dort kontrolliert.
Kontrolle an der Grenze
Im Rahmen der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz bestand. Die Feststellung erfolgte im Zuge der Grenzkontrollen in Kehl.
Haftstrafe statt Geldstrafe
Da der Betroffene die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 69-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Zusätzlich erhielt er eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Einordnung des Falls
Der Vorgang zeigt, welche Folgen Kontrollen im Grenzbereich haben können: Bereits bei der Prüfung weniger Daten kann ein offener Haftbefehl festgestellt werden. In diesem Fall führte das direkt zu einer Inhaftierung und zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Mitteilung stammt von der Bundespolizeiinspektion Offenburg und wurde über news aktuell verbreitet.
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