Haftbefehl bei Kontrolle in Kehl entdeckt
Bundespolizei nimmt 36-Jährigen am Bahnhof fest – Geldstrafe verhindert 40 Tage Haft

Bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Kehl hat die Bundespolizei am 18. April 2026 einen pakistanischen Staatsangehörigen festgenommen. Der 36-Jährige war mit einem grenzüberschreitenden Fernzug von Straßburg nach Deutschland gereist. Bei der Kontrolle konnte er keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen.
Kontrolle am Bahnhof Kehl
Die Festnahme erfolgte im Rahmen der Grenzkontrolle am Bahnhof Kehl. Der Mann wurde dort von der Bundespolizei überprüft, nachdem er mit dem Zug aus Straßburg eingereist war. Ausschlaggebend war zunächst das Fehlen gültiger Grenzübertrittspapiere.
Zusätzlich stellte sich heraus, dass gegen den 36-Jährigen eine Fahndung aufgrund eines Haftbefehls bestand. Damit verschärfte sich die Lage des Mannes weiter.
Haftstrafe durch Zahlung abgewendet
Der Betroffene konnte die Geldstrafe bezahlen und damit eine 40-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Unabhängig davon erwartet ihn eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizei machte damit deutlich, dass bei Kontrollen an der Grenze nicht nur fehlende Reisedokumente, sondern auch offene Fahndungsmaßnahmen unmittelbar Folgen haben können.
Einordnung des Falls
Der Vorfall zeigt den Ablauf einer typischen Grenzkontrolle: Zunächst wird die Identität und die Einreisesituation geprüft, anschließend werden mögliche Fahndungshinweise abgeglichen. Im vorliegenden Fall führten beide Punkte zu weiteren Maßnahmen gegen den Mann.
Nach der Feststellung der fehlenden Papiere und des Haftbefehls blieb für ihn am Ende nur die Zurückweisung nach Frankreich. Die Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise folgt nun gesondert.
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