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Haftbefehl bei Kontrolle in Rheinau vollstreckt

Von Redaktion1 Min. Lesezeit
Haftbefehl bei Kontrolle in Rheinau vollstreckt

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Festnahme an der Grenze

Am Grenzübergang Rheinau gab es eine Festnahme.

Die Bundespolizei nahm einen Mann fest.

Er kam aus Marokko.

Er ist 44 Jahre alt.

Gegen den Mann gab es einen Haftbefehl.

Ein Haftbefehl ist ein Beschluss.

Dann muss eine Person ins Gefängnis.

Der Grund war ein Verstoß.

Ein Verstoß ist eine Regelverletzung.

Hier ging es um das Aufenthaltsgesetz.

Das Aufenthaltsgesetz regelt:

  • Wer in Deutschland bleiben darf.
  • Wer nach Deutschland kommen darf.

Der Mann hatte auch ein Einreiseverbot.

Ein Einreiseverbot bedeutet:

Sie dürfen nicht nach Deutschland kommen.

Was passierte dann?

Die Polizei prüfte den Mann direkt an der Grenze.

Dann nahm die Polizei ihn fest.

Weitere Details nennt die Mitteilung nicht.

Warum muss er ins Gefängnis?

Der Mann sollte Geld zahlen.

Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen.

Eine Geldstrafe ist eine Strafe mit Geld.

Darum muss er jetzt ins Gefängnis.

Die Haft dauert 35 Tage.

Ein Gefängnis heißt auch:

  • Justizvollzugsanstalt

Wer gab die Mitteilung heraus?

Die Bundespolizeiinspektion Offenburg schrieb die Mitteilung.

Sie gab die Nachricht weiter.

Weitere Unterlagen gab es nicht.

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