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Baugenehmigungen in Baden-Baden gelten länger
Neue Fristen für Baugenehmigungen
Im Stadtkreis Baden-Baden gelten künftig längere Fristen für Baugenehmigungen.
Auch für Bauvorbescheide gelten künftig längere Fristen.
Die oberste Baurechtsbehörde des Landes genehmigte die Verlängerung.
Die Stadt hatte die Verlängerung beantragt.
Die Geltungsdauer beträgt künftig fünf Jahre.
Damit bleibt eine Genehmigung länger gültig.
Neue Frist bei Unterbrechungen von Bauarbeiten
Auch bei Bauarbeiten gibt es eine Änderung.
Bauarbeiten dürfen künftig bis zu drei Jahre unterbrochen werden.
Die Baugenehmigung verfällt in diesem Zeitraum nicht.
Bisher galt dafür eine Frist von einem Jahr.
Reaktionen aus der Stadt
Alexander Wieland begrüßte die Entscheidung des Landes.
Er nennt stark gestiegene Baukosten als wichtigen Grund.
Er hofft, dass Baugenehmigungen dadurch nicht verfallen.
Er hofft außerdem auf mehr Zeit für Investoren.
Thomas Jung zeigte sich ebenfalls zufrieden.
Er verwies auf die Unterstützung aus dem Gemeinderat.
Er sagt, dass möglicherweise mehr Bauvorhaben umgesetzt werden können.
Er nannte die Baukonjunktur als schwierig.
Er wertete die Maßnahme als Schritt zur Entbürokratisierung.
Er nannte auch den Abbau von Hemmnissen.
Rechtsgrundlage und Erprobung
Die befristete Erprobung basiert auf dem kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz.
Das Gesetz gilt in Baden-Württemberg.
Es ermöglicht Kommunen eine Abweichung auf Antrag.
Die Abweichung betrifft landesrechtliche Regelungen.
Die Abweichung soll kommunale Aufgaben erleichtern.
Sie soll auch Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erleichtern.
Solche Abweichungen sind für maximal vier Jahre möglich.